Betroffen sind unter anderem Regelungen zur Beförderung von aufgegebenem Gepäck, zu geänderten Flugzeiten und zu Rückerstattungen, berichteten die Salzburger Nachrichten.
Eurowings hatte sich aus „Sicherheits- und oder Betriebsgründen“ vorbehalten, aufgegebenes Gepäck mit einem späteren Flug zu transportieren. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, nach der sich die Airline lediglich um eine Information der Passagiere über geänderte Flugzeiten bemühen musste.
Laut Verbraucherschutzverein, der gegen die Klauseln geklagt hatte, ist der Richterspruch bereits rechtskräftig. Eurowings darf sich in Österreich künftig nicht mehr auf die beanstandeten oder ähnliche Formulierungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
Kommentare (0)