Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat einen Polizisten wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall angeklagt. Der Beamte soll einen Geflüchteten dazu gedrängt haben, um das Entgehen einer Abschiebung zu betteln, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des SPIEGEL sagte.
Der damals 31-jährige Polizist soll dem Geflüchteten gesagt haben, er müsse bei einem anwesenden Beamten darum betteln, wenn er der Abschiebung entgehen wolle. Der Mann habe dies laut Anklage zur vermeintlichen Belustigung der anwesenden Beamten getan.
Die Staatsanwaltschaft wertet den Vorgang als Nötigung in einem besonders schweren Fall, weil der Beamte seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben soll. Die Anklage sei am 14. September 2026 erhoben worden und durch einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“ öffentlich bekannt geworden.
Elf Monate blieb der Fall praktisch unbearbeitet. Zwar seien ermittlungsfördernde Maßnahmen ergriffen worden, erklärte die Staatsanwaltschaft, jedoch nicht in einem der Sache angemessenen Umfang. Es handle sich um einen bedauerlichen Einzelfall.
Das Ministerium erklärte außerdem, Verfahren dieser Art seien Mitte 2024 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt in Sonderdezernaten konzentriert worden. Dort führten erfahrenere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Verfahren. Zudem seien ähnliche noch nicht abgeschlossene Verfahren gesichtet und die zuständigen Beschäftigten für deren priorisierte Bearbeitung sensibilisiert worden.
Der Polizist wurde laut „Hessenschau“ versetzt und ist nicht mehr im Außendienst tätig.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kurz zusammengefasst
- Die Staatsanwaltschaft Frankfurt klagt einen Polizisten wegen besonders schwerer Nötigung an
- Der Beamte soll einen Geflüchteten zum Betteln um das Entgehen einer Abschiebung gedrängt haben
- Der Polizist wurde versetzt und arbeitet laut Hessenschau nicht mehr im Außendienst
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