Jacques und Jessica Moretti sollen bereits 2019 vor der Brandgefahr durch Wunderkerzen in ihrer Bar «Le Constellation» gewarnt haben. Die Nachrichten rücken die Frage in den Mittelpunkt, ob ihnen Eventualvorsatz vorgeworfen werden könnte, wie SRF News Schweiz berichtet.
Jacques Moretti schrieb am 12. November 2019 an seine Angestellten, sie dürften Gästen keine Wunderkerzen geben. Zuvor habe ein Gast eine solche unbeaufsichtigt auf einen Tisch gelegt. Falls sie auf den Boden oder ein Sofa falle, könne das «Constellation» brennen, warnte Moretti. Die Nachricht ist inzwischen Teil der Akten der Strafuntersuchung.
Einen Monat später schrieb auch Morettis Ehefrau Jessica an die Angestellten. Falls Gäste Wunderkerzen wollten, müssten diese besonders aufpassen und bei den Gästen bleiben, bis die Wunderkerze erloschen sei. Sie warnte ebenfalls davor, dass eine Wunderkerze auf ein Sofa oder den Boden fallen oder den Schaumstoff an der Decke entzünden könnte.
Nach Ansicht mehrerer Anwälte von Opferfamilien belegen die Nachrichten, dass die Morettis das Risiko gekannt und in Kauf genommen hätten. Sie betonen, dass sie die Nachrichten selbst der Staatsanwaltschaft übergeben hätten. Daraus gehe hervor, dass die Morettis Anweisungen erteilt und sich mit Risiken des Betriebs auseinandergesetzt hätten.
Ein Vorwurf wegen vorsätzlicher Tötung mit Eventualvorsatz sei für die Verteidigung unbegreiflich. Dieser Begriff setze voraus, dass jemand die Gefahr eines Todes erkannt und den Tod in Kauf genommen habe. Zwischen der Sorge vor einem Risiko und einer solchen Haltung bestehe ein grundlegender Unterschied, argumentieren die Anwälte.
Dem Ehepaar Moretti drohen derzeit weniger als fünf Jahre Freiheitsstrafe. Falls die Staatsanwältinnen von vorsätzlicher Tötung mit Eventualvorsatz ausgehen sollten, könnten es bis zu zwanzig Jahre sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kurz zusammengefasst
- Jacques Moretti warnte 2019 vor Brandgefahr durch unbeaufsichtigte Wunderkerzen in der Bar «Le Constellation»
- Auch Jessica Moretti wies Angestellte an, Gäste mit Wunderkerzen bis zum Erlöschen zu beaufsichtigen
- Opferanwälte sehen möglichen Eventualvorsatz; bei vorsätzlicher Tötung drohen bis zu 20 Jahre Haft
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