Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur zugunsten konkurrierender Bahnanbieter für rechtswidrig erklärt. Die Deutsche Bahn muss auf hochbelasteten Strecken damit keine Kapazitäten für Wettbewerber freihalten. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden, wie Zeit Online berichtete.
Die Bundesnetzagentur hatte der Deutschen Bahn vorgeschrieben, anderen Anbietern mindestens ein Viertel der Kapazitäten auf besonders stark ausgelasteten Strecken zu überlassen.
Für die Klausel der Bundesnetzagentur gebe es deshalb keine Rechtsgrundlage, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Die Deutsche Bahn erklärte, das Urteil schaffe Klarheit. Angesichts der knappen Kapazitäten im deutschen Schienennetz sei dies gut.
Der Netzfahrplan für 2028 soll nach dem Urteil ohne eine entsprechende Klausel erstellt werden. Italo teilte mit, das Unternehmen habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen, halte aber an seinem Ziel fest, 2028 in Deutschland zu starten. Der Konzern habe bereits in eine neue Zugflotte investiert.
Der Fernverkehr in Deutschland wird bislang von der Deutschen Bahn dominiert. Unternehmen wie Italo oder FlixTrain können grundsätzlich Fernverkehrsverbindungen anbieten.
Italo hatte für den geplanten Markteintritt mehrjährige Rahmenverträge und damit mehr Planungssicherheit gefordert. Die Bundesnetzagentur lehnte dies ab und schrieb stattdessen die Wettbewerbsklausel vor, allerdings nur für bestimmte, besonders überlastete Bahnstrecken.
Kurz zusammengefasst
- Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die Wettbewerbsvorgabe der Bundesnetzagentur für rechtswidrig
- Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken kein Viertel der Kapazitäten für Wettbewerber freihalten
- Der Netzfahrplan 2028 soll ohne Klausel entstehen, doch Italo hält am Deutschlandstart fest
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