Für den Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe stimmten 529 Abgeordnete, 18 votierten dagegen und 23 enthielten sich, berichtete Spiegel Online.
Die Bundesregierung soll demnach ein Monitoring zur Anwendung der Tests einführen. Ein Expertengremium soll auf dieser Grundlage die rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Basis prüfen, nach der gesetzliche Krankenkassen die Untersuchungen bezahlen.
Mit den Bluttests können Schwangere ihr Kind unter anderem auf ein Downsyndrom untersuchen lassen. Dabei wird der Schwangeren Blut abgenommen und genetisch analysiert. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten seit 2022.
Befürworter des Monitorings befürchten, dass die Kassenfinanzierung der Pränataltests zu einer stillschweigenden Selektion führen könnte. Sie stellten die Frage, wie perfekt ein Baby sein müsse, um geboren werden zu dürfen.
Andere warnten dem Artikel zufolge vor einem Rückschritt für die Gesundheitsversorgung von Frauen, falls nicht invasive Pränataltests künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt würden.
Bei einem Downsyndrom ist das Chromosom 21 in jeder Zelle dreifach vorhanden. Die Folgen können körperliche Auffälligkeiten sowie eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung sein. Die Ausprägungen können unterschiedlich sein.
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