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Stefan Politze legt Vorsitz der SPD-Landtagsfraktion nieder

Gegen Niedersachsens SPD-Fraktionschef Stefan Politze läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Er gibt den Fraktionsvorsitz ab.

Stefan Politze legt Vorsitz der SPD-Landtagsfraktion nieder
Foto: Archivfoto: Martina Nolte / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Stefan Politze gibt den Vorsitz der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen aus politischer Verantwortung auf
  • Gegen Politze wird wegen des Verdachts der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ermittelt
  • Nach Aufhebung seiner Immunität kündigte Politze volle Kooperation an; es gilt die Unschuldsvermutung

Stefan Politze legt den Vorsitz der SPD-Landtagsfraktion in Niedersachsen nieder. Er habe den Schritt am Abend in einer außerordentlichen Sitzung angekündigt, teilte die SPD-Fraktion mit. Gegen den Politiker läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, berichtete n-tv.

Der Landtag in Hannover hatte am Mittwoch Politzes Immunität wegen der Ermittlungen aufgehoben. Politze erklärte, die Aufhebung und die Berichterstattung der vergangenen Tage belasteten das Amt.

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Die Verbindung zu diesem Ermittlungskomplex sei eindeutig, sagte Waldraff. Politze könne sich nicht vorstellen, dass Krach strafrechtlich relevant gehandelt oder eine Straftat begangen habe.

Der Vorwurf gegen Politze setzt nach Darstellung seines Anwalts voraus, dass es eine Haupttat gegeben habe. Eine anhaltende Debatte würde nach Politzes Einschätzung die politische Arbeit der Fraktion unmöglich machen. Deshalb übernehme er die politische Verantwortung und lege sein Amt aus Verantwortung für die Fraktion nieder.

Nach der Aufhebung seiner Immunität hatte Politze erklärt, ihm seien die Gründe derzeit nicht bekannt. Er kündigte an, vollständig zu kooperieren und alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zugleich sagte er, er habe sich aktuell nichts vorzuwerfen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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