Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Volkswagen AG wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro verhängt. Das teilten die BaFin und Volkswagen am Freitag mit, wie die Salzburger Nachrichten berichteten.
Nach Darstellung der Behörde habe Volkswagens Prognose für das Geschäftsjahr 2023 deutlich über den Erwartungen des Marktes gelegen. Die darin erkennbare Geschäftsentwicklung hätte das Unternehmen unverzüglich als Insiderinformation veröffentlichen müssen. Stattdessen habe Volkswagen sie lediglich in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
Volkswagen akzeptierte das Bußgeld. Unabhängig davon vertrete die Volkswagen AG weiterhin die Rechtsauffassung, ihre Veröffentlichungspflichten eingehalten zu haben. Durch die Pressemitteilung seien sämtliche Marktteilnehmer ausreichend informiert worden.
Börsennotierte Unternehmen müssen nicht öffentliche Informationen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können, unverzüglich veröffentlichen. Nach Angaben der BaFin kann dazu auch eine deutliche Abweichung von der Markterwartung bei den Geschäftszahlen gehören. Die Pflicht ist Teil der Marktmissbrauchsverordnung.
Die VW-Aktie stieg an diesem Tag um mehr als 10 Prozent.
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