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Länder einigen sich auf gemeinsame Standards in der Kinderhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfereferenten der Länder haben in Tirol gemeinsame Qualitätsstandards beschlossen. Zugleich fordern sie vom Bund Regelungen und Geld für den Umgang mit delinquenten Jugendlichen sowie härtere Strafen bei Kindesmissbrauch.

Länder einigen sich auf gemeinsame Standards in der KinderhilfeSymbolbild
Foto: Pexels · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Länder beschließen österreichweit einheitliche Standards für Ausbildung, Bau und Personal in betreuten Wohngemeinschaften
  • Die Länder fordern vom Bund Regeln für freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei unmündigen minderjährigen Intensivtätern
  • Einschlägig verurteilte Sexualstraftäter sollen dauerhaft vom Zugang zu Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich ausgeschlossen werden

Die Standards sollen österreichweit gelten und unter anderem die Ausbildung der Mitarbeiter, bauliche Vorgaben sowie die Zahl der Beschäftigten in betreuten Wohngemeinschaften regeln.

Auch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei betreuten Wohngemeinschaften soll einheitlichen Vorgaben folgen.

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Die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe liege seit 2020 bei den Ländern.

Die Referenten forderten außerdem eine Regelung des Bundes für Kinder und Jugendliche mit delinquentem Verhalten, die von der Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr erreicht würden. Schöbi-Fink erklärte, dafür brauche es eine Regelung im Strafrecht. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) solle ersucht werden, für den Fall eines entsprechenden Bedarfs eine Regelung zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei unmündigen minderjährigen Intensivtätern zum Schutz der Gesellschaft vorzubereiten. Die Zuständigkeit dafür solle beim Bund liegen. Die Länder erwarteten zeitnah einen Vorschlag.

Für entsprechende Angebote brauche es nach den Worten des Salzburger Landesrats Wolfgang Fürweger (FPÖ) auch finanzielle Unterstützung des Bundes. Er forderte zudem einen eigenen Topf für besonders vulnerable Gruppen in der Kinder- und Jugendhilfe. Pawlata verwies darauf, dass dies in zwei Beschlüssen festgehalten worden sei.

Fürweger verlangte außerdem eine rechtliche Absicherung der Mitarbeiter. Eltern drohten immer wieder mit Klagen, sagte er. Möglicherweise müsse deshalb das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch erweitert werden.

Die Landesräte stellten auch einen Antrag für eine Bewusstseinskampagne vor, die eine bildschirmfreie Zeit für Kinder bis drei Jahre unterstützt. Schöbi-Fink erklärte, kleine Kinder sollten ohne Bildschirm aufwachsen können.

Auf Initiative des steirischen FPÖ-Soziallandesrats Hannes Amesbauer beschlossen die Länder nach dessen Angaben zudem zwei Anträge zu sexuellen Straftaten gegen Kinder. Außerdem sollen einschlägig verurteilte Sexualstraftäter dauerhaft vom Zugang zu Kindern und Jugendlichen im Betreuungsbereich ausgeschlossen werden.

Amesbauer sagte, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne hätten am 23.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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