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Unangekündigte Waffenkontrolle endet in Bayern tödlich

In Berngau wurden bei einer unangekündigten Kontrolle zwei Behördenmitarbeiter erschossen. Der Fall lenkt den Blick auf die Regeln für private Waffenbesitzer und die seltenen Hausbesuche.

Unangekündigte Waffenkontrolle endet in Bayern tödlichSymbolbild
Foto: D_Van_Rensburg · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer unangekündigten Waffenkontrolle in Berngau wurden zwei Behördenmitarbeiter erschossen; als Täter gilt der 60-jährige Waffenbesitzer
  • Behörden dürfen die sichere Aufbewahrung von Waffen auch ohne konkreten Anlass kontrollieren; feste Intervalle für Hausbesuche gibt es nicht
  • Die Kontrollpraxis variiert stark: In Thüringen warteten Waffenbesitzer im Schnitt 24 Jahre auf einen Hausbesuch

Bei einer unangekündigten Waffenkontrolle in Berngau sind am Donnerstag eine Behördenmitarbeiterin und ein Behördenmitarbeiter erschossen worden. Als Täter gilt laut Spiegel Online der 60 Jahre alte Waffenbesitzer. Das Motiv ist noch unklar.

In Deutschland besitzen 927.627 Menschen privat Waffen. Insgesamt gibt es rund fünf Millionen Schusswaffen in Privatbesitz. Waffen und Munition müssen so verwahrt werden, dass andere sie nicht entwenden oder missbrauchen können. Ob diese Vorgaben eingehalten werden, dürfen Behörden auch ohne konkreten Anlass überprüfen.

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Für den privaten Waffenbesitz müssen Personen volljährig und zuverlässig sein sowie nachweisen, dass sie mit einer Waffe umgehen können. Zusätzlich brauchen sie ein berechtigtes Bedürfnis. Dazu zählen laut den geltenden Voraussetzungen unter anderem Jäger, Sportschützen und Sammler. Der Schütze von Berngau soll Jäger und Sportschütze gewesen sein.

Das gilt auch für die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung. Selbst eine Trunkenheitsfahrt kann dazu führen, dass eine Waffenbesitzkarte nicht erteilt oder später entzogen wird.

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt nicht dazu, eine Waffe öffentlich schussbereit zu tragen. Dafür ist ein Waffenschein erforderlich, der Privatpersonen nur selten erteilt wird. Häufiger ist der Kleine Waffenschein. Damit dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen öffentlich geführt werden. Bundesweit wurden 926.799 solcher Erlaubnisse ausgegeben.

Spätestens alle drei Jahre müssen Waffenbesitzer auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden. Diese Prüfung erfolgt in der Regel anhand von Akten und durch Abfragen beim Verfassungsschutz sowie bei Strafverfolgungsbehörden. Für Kontrollen in den Wohnungen schreibt das Waffengesetz keine feste Häufigkeit vor.

Die Möglichkeit unangekündigter Kontrollen kam nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 ins Gesetz.

Wie häufig Behörden die Aufbewahrung tatsächlich kontrollieren, unterscheidet sich stark zwischen den Bundesländern. Im Jahr 2022 kamen in Sachsen auf 1000 Menschen mit legalem Waffenbesitz 16 anlasslose Kontrollen. In Sachsen-Anhalt waren es acht. In Bremen wurde nach einer Auswertung im selben Jahr bei jedem vierten Waffenbesitzer der Waffenschrank überprüft.

Schleswig-Holstein setzte sich Ende 2022 das Ziel, jährlich zehn Prozent der Waffenbesitzer anlasslos zu kontrollieren. Dieses Ziel wurde 2024 erreicht, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Kommunen. In Flensburg wurden weniger als drei Prozent überprüft, in Kiel mehr als 20 Prozent. In Thüringen errechnete die Linksfraktion anhand der Kontrolldaten bis Anfang 2025, Waffenbesitzer warteten im Durchschnitt 24 Jahre auf einen Hausbesuch. Die seltenen Kontrollen führte sie auf strukturellen Personalmangel zurück.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte nach der Tat, in Bayern fänden jährlich mindestens 60.000 Waffenkontrollen statt. Bei rund 200.000 privaten Waffenbesitzern entspräche das fast jedem dritten Besitzer pro Jahr. Herrmann erklärte zudem, in den vergangenen Jahren habe es bei solchen Kontrollen keine vergleichbaren Vorfälle gegeben. Im Jahr 2019 hatte die Kontrollquote in Bayern einer früheren Auswertung zufolge gut vier Prozent betragen.

Wer Waffen nicht sicher aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ein vorsätzlicher Verstoß, durch den eine Waffe abhandenkommen kann, gilt als Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Ein Verstoß kann außerdem dazu führen, dass der Besitzer als nicht mehr zuverlässig gilt und seine waffenrechtliche Erlaubnis verliert. Zum Stichtag 2025 waren mehr als 27.000 Waffenbesitzkarten widerrufen worden. In weiteren mehr als 36.000 Fällen wurden sie zurückgenommen, weil sich nachträglich herausgestellt hatte, dass die Erlaubnis bereits bei ihrer Ausstellung nicht hätte erteilt werden dürfen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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