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Niederländischer Premier kritisiert geplanten Livestream einer Hinrichtung

Rob Jetten bezeichnete die geplante öffentliche Übertragung der Hinrichtung von Nidal Malik Hasan als absurd. Europäische Plattformen müssten die Verbreitung verhindern, sagte er.

Niederländischer Premier kritisiert geplanten Livestream einer HinrichtungSymbolbild
Foto: RDNE Stock project · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Rob Jetten nennt die geplante öffentliche Übertragung einer US-Hinrichtung „absurd“ und will seine Unzufriedenheit deutlich machen
  • Das US-Militär will Nidal Malik Hasan am 3. Dezember hinrichten und die Exekution per Livestream zeigen
  • Das UN-Hochkommissariat wertet einen Hinrichtungs-Livestream als öffentliche Hinrichtung und Verstoß gegen das Folterverbot

Der niederländische Ministerpräsident Rob Jetten hat die geplante öffentliche Übertragung einer Hinrichtung in den USA als „absurd“ bezeichnet. Er finde es persönlich wirklich absurd, eine Hinrichtung live zu übertragen, sagte Jetten am Freitag bei einer Pressekonferenz in Den Haag, wie POLITICO Europe berichtete.

Jetten habe zuletzt nicht selbst mit den USA darüber gesprochen. Falls es Kontakte gebe, etwa auf Ebene des Außenministeriums, werde man sicher seine Unzufriedenheit deutlich machen, sagte er.

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Das US-Militär plant nach Angaben von Verteidigungsminister Pete Hegseth erstmals in der jüngeren Geschichte eine öffentliche Hinrichtung. Der Major der US-Armee Nidal Malik Hasan, der wegen der Tötung von 13 Menschen in Fort Hood im Jahr 2009 verurteilt worden sei, soll am 3. Dezember hingerichtet werden. Das Pentagon teilte mit, die Hinrichtung solle per Livestream übertragen werden, nannte aber keine Plattform.

Jetten sagte, soziale Medien in Europa hätten die Verantwortung, eine Verbreitung der Übertragung auf dem Kontinent zu verhindern. Er befürchte jedoch, dass dies unmöglich sein werde. Sollte die Hinrichtung in europäischen sozialen Medien auftauchen, werde es eine große Zahl an Meldungen geben, sagte Jetten. Gewaltdarstellungen müssten nach europäischem Recht von den Plattformen moderiert werden.

Ein Sprecher der irischen Medienkommission erklärte, Videoplattformen müssten bei Inhalten mit Szenen grundloser Gewalt wirksame Alterskontrollen einsetzen, damit Kinder diese normalerweise nicht sehen könnten. Plattformen dürften solche Inhalte zeigen, sofern sie sicherstellten, dass sie Kinder nicht erreichten.

Die Medienaufsicht untersucht derzeit X wegen möglicher Verstöße gegen Regeln zur Online-Sicherheit. Dabei geht es um den Vorwurf, dass der Dienst keine ausreichenden Alterskontrollen durchgeführt habe.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte erklärte gegenüber AFP, die Übertragung einer Hinrichtung per Livestream komme einer öffentlichen Hinrichtung gleich und verletze das absolute Verbot der Folter. Die Einschätzung stehe im Einklang mit früheren Stellungnahmen zu öffentlichen Hinrichtungen in Afghanistan und im Iran.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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