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Ökonomen fordern niedrigere Sätze und weniger Ausnahmen bei Erbschaften

Vor der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht verlangen Clemens Fuest und Marcel Fratzscher eine Reform der Erbschaftsteuer. Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sollen entfallen.

Ökonomen fordern niedrigere Sätze und weniger Ausnahmen bei ErbschaftenSymbolbild
Foto: stevepb · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Fuest fordert deutlich niedrigere Erbschaftsteuersätze von etwa zehn Prozent und großzügige Stundungsregeln
  • Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sollen entfallen
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft ab Montag, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden

Führende Ökonomen fordern eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer.

Fuest sagte gegenüber WELT AM SONNTAG, die Steuersätze sollten deutlich sinken. Zugleich sollten Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien entfallen. Stundungsregeln sollten verhindern, dass Erben die Steuer unmittelbar aus der Substanz eines Betriebs oder Vermögens begleichen müssten.

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Eine Steuer mit einem niedrigen Satz im Bereich von zehn Prozent und großzügigen Stundungsregelungen sei tragbar, erklärte Fuest.

Selbst genutzte Immobilien sollten nach Fuests Auffassung genauso besteuert werden wie vermietete Immobilien.

Derzeit können Wohnungen mit einer Fläche von bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei an den Ehepartner oder die Kinder vererbt werden. Voraussetzung ist, dass der Erbe innerhalb eines halben Jahres einzieht und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt.

Auch Fratzscher hält die bestehenden Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht für nicht mehr zeitgemäß. Alle Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen, sollten abgeschafft werden. Zahlungen müssten zugleich so gestundet werden können, dass eine Besteuerung der Substanz verhindert werde, sagte er.

Ab Montag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Firmenerben übermäßig bevorteilt werden.

Fuest sieht im geltenden Erbschaftsteuerrecht eine ungleiche Verteilung der Lasten. Vor allem mittelgroße Erbschaften würden belastet, während viele große Erbschaften in Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig besteuert würden, sagte er.

Fratzscher fordert außerdem, Vermögen insgesamt stärker zur Finanzierung der staatlichen Einnahmen heranzuziehen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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