Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will die bisher nur in Schulversuchen erprobte Form in das Regelschulwesen überführen, wie die Salzburger Nachrichten berichten.
Laut einem Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist bis 4. November läuft, soll die „Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte“ ab Herbst 2027 als vierte AHS-Sonderform dazukommen. Die Sonderform darf nur in einzelnen Klassen an bereits bestehenden Schulen angeboten werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Unterstufe innerhalb von drei Jahren abschließen. Ein angepasster Lehrplan soll anschließend bis zur Reifeprüfung des Gymnasiums oder Realgymnasiums führen. Wer mit den erhöhten Anforderungen nicht zurechtkommt oder die Sonderform nicht fortsetzen will, soll in eine reguläre Klasse der bisherigen Schule wechseln können. Eine Klassenwiederholung ist dort nur in wenigen Fällen möglich, etwa bei Erkrankung, Unfall oder höherer Gewalt.
Für die Aufnahme ist ein Verfahren vorgesehen.
Die Schulen sollen ihre Angebote gezielt an den Begabungen der Jugendlichen ausrichten können. Vorgesehen sind unter anderem das Vorziehen von Lerninhalten oder Abschlüssen, eine Erweiterung des Lehrplans, zusätzliche oder weiterführende Inhalte, individuelle Lernziele sowie Coaching und Mentoring. Auch Hochschulkurse könnten bereits während der Schulzeit besucht werden.
Einige Elemente aus den bisherigen Schulversuchen sollen künftig an allen Schulen möglich sein. Dazu gehört das selbstständige Bearbeiten von Arbeitsaufträgen. Erprobte Modelle wie der „Flipped Classroom“, bei dem sich Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts im eigenen Tempo in ein Thema einarbeiten und das Gelernte anschließend gemeinsam vertiefen, sollen damit allen offenstehen.
Auch Teile der Reifeprüfung sollen an allen Standorten schulautonom vorgezogen werden können, sobald das entsprechende Fach positiv abgeschlossen ist.
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