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Deutsche Gerichte entscheiden über Bamf-Klagen im Schnitt nach 15,3 Monaten

Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dauerten bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr im Schnitt 15,3 Monate. Zwischen den Bundesländern gab es deutliche Unterschiede.

Deutsche Gerichte entscheiden über Bamf-Klagen im Schnitt nach 15,3 MonatenSymbolbild
Foto: scholacantorum · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Bamf-Klagen dauerten im ersten Halbjahr im Schnitt 15,3 Monate und damit länger als im Vorjahr
  • Sachsen hatte mit 20,4 Monaten die längste Verfahrensdauer, Rheinland-Pfalz mit 9,2 Monaten die kürzeste
  • 2021 dauerten die Verfahren noch 26,5 Monate; 2024 waren es bei Asylklagen durchschnittlich 16,7 Monate

Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben bei deutschen Gerichten im ersten Halbjahr im Schnitt 15,3 Monate gedauert. Im Vorjahr hatte die Bundesregierung eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 14,3 Monaten ausgewiesen; Daten für Dezember waren darin nicht enthalten.

Damit verlängerten sich die Verfahren nach mehreren Jahren der Verkürzung wieder. 2021 hatte die durchschnittliche Dauer noch 26,5 Monate betragen. 2024 dauerten Verfahren zu Klagen gegen Asylerstanträge oder Folgeanträge im Schnitt 16,7 Monate.

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Zwischen den Bundesländern bestanden deutliche Unterschiede. Am längsten dauerten die Verfahren im ersten Halbjahr in Sachsen mit durchschnittlich 20,4 Monaten. In Niedersachsen mussten Kläger im Schnitt 20 Monate auf eine gerichtliche Entscheidung warten. In Rheinland-Pfalz lagen die Verfahren nach durchschnittlich 9,2 Monaten vor einer Entscheidung, in Bayern nach 10,7 Monaten.

In Bayern sank die Verfahrensdauer in den vergangenen drei Jahren oder nahm zumindest nicht zu. In Rheinland-Pfalz zeigte sich dagegen ein gegenläufiger Trend. Dort waren Asylklageverfahren 2023 im Schnitt nach fünf Monaten abgeschlossen gewesen.

In Sachsen befassten sich die Gerichte damals am häufigsten mit Klagen venezolanischer Staatsangehöriger gegen Entscheidungen des Bamf.

Das habe etwa den Iran, Russland, Afghanistan und die Türkei betroffen. Nach Büngers Angaben korrigierten Gerichte etwa jeden zweiten überprüften Asylbescheid zum Herkunftsland Iran.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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