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Steirische Gemeinden setzen Informationsfreiheit nur schleppend um

Seit mehr als einem Jahr gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz. Viele steirische Gemeinden veröffentlichen vorgeschriebene Unterlagen jedoch nur teilweise oder zögern wegen fehlender Ressourcen und rechtlicher Unsicherheit.

Steirische Gemeinden setzen Informationsfreiheit nur schleppend umSymbolbild
Foto: Jakub Zerdzicki · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele steirische Gemeinden setzen Veröffentlichungspflichten wegen Überforderung und fehlender Ressourcen nur schleppend um
  • Das Gesetz erlaubt jedem Informationsanträge und verpflichtet Gemeinden über 5000 Einwohnern zu proaktiver Veröffentlichung
  • Graz gilt als transparent, während weitere Gerichtsentscheidungen mehr Sicherheit bei der Gesetzesauslegung bringen sollen

Viele steirische Gemeinden erfüllen ihre Veröffentlichungspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur schleppend. Als Gründe nennen Gemeinden und Experten vor allem Überforderung, fehlende Ressourcen und Unsicherheit bei der Auslegung des Gesetzes, berichtete die Kleine Zeitung.

Das Gesetz ermöglicht es jedem, einen Antrag auf Information zu stellen. Bei allgemeinem Interesse müssen zahlreiche Stellen Informationen zudem proaktiv veröffentlichen. Das gilt auch für Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern.

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Die Stadt Graz gilt als transparent. Sie veröffentlicht Förderentscheidungen auf einem Transparenzportal und stellt im Digitalen Rathaus Unterlagen aus Gemeinderat und Stadtsenat bereit. Geschäftsordnungen, Geschäftsverteilungen und Amtsblätter sind auf der Website abrufbar. Transparency International Austria zeichnete Graz 2024 für seine Transparenz aus. Die Magistratsdirektion teilte mit, durch das Informationsfreiheitsgesetz seien zusätzliche Pflichten hinzugekommen. Deren Umsetzung erfolge laufend.

Einige Anfragen blieben unbeantwortet, andere Gemeinden veröffentlichen Dokumente nur teilweise. Fast alle hätten von Unsicherheit und Überforderung berichtet.

Die Gemeinde Hart bei Graz veröffentlichte bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes von ihr in Auftrag gegebene Studien und Gutachten.

Rudolf Pekar von Transparency International Austria berät Unternehmen und Gemeinden bei der Umsetzung des Gesetzes. Trotz des Rechts auf Information müssten Geheimhaltungsinteressen berücksichtigt werden, etwa der Datenschutz und sensible Geschäftsdaten, erklärte er. Wenn Unternehmen nicht darauf vertrauen könnten, dass die öffentliche Hand mit solchen Daten sorgfältig umgehe, werde etwa niemand mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, meinte Pekar.

Über die notwendige Abwägung entscheiden Gerichte. Behörden fehle in vielen Fällen die Sicherheit, wie das Gesetz richtig auszulegen sei. Es gebe bereits einige hundert Entscheidungen von Verwaltungsgerichten. Mit weiteren Entscheidungen werde die rechtliche Sicherheit darüber zunehmen, welche Informationen zu veröffentlichen seien.

Johannes Wagner, Bürgermeister von Frohnleiten, sagte, das Informationsfreiheitsgesetz bringe den Gemeinden einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Anforderungen des Bundes ließen sich nicht mit den vorhandenen Ressourcen vereinbaren. Für eine vollständige Umsetzung sei eine Aufstockung des Personals notwendig. Pekar berichtete ebenfalls, bei vielen Gemeinden scheitere die vollständige Umsetzung an fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen. Teilweise fehle zudem die digitale Infrastruktur.

Nach Pekars Einschätzung habe sich im vergangenen Jahr viel getan. In einem weiteren Jahr werde sich zeigen, welche zusätzliche Rechtssicherheit die Gerichte geschaffen hätten.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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