InstaNews Die Zeitung
Politik

Gesetz für den Gebäudetyp E lässt weiter auf sich warten

Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E bislang nicht veröffentlicht. Zwischen den beteiligten Ministerien gibt es weiterhin unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung.

Gesetz für den Gebäudetyp E lässt weiter auf sich wartenSymbolbild
Foto: anncapictures · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E ist wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung weiterhin nicht öffentlich
  • Der Gebäudetyp E soll Bauen mit niedrigeren Standards und ohne nicht notwendige Ausstattungen ermöglichen
  • Länder sowie Bau- und Immobilienwirtschaft fordern wegen der Verzögerung mehr Tempo beim Gesetz

Das Bundesjustizministerium hat den Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E bislang nicht öffentlich vorgestellt. Die sogenannte Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung laufe noch, bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Eike Hosemann, auf Nachfrage der tagesschau.

Der Gebäudetyp E soll Bauen mit niedrigeren Standards ermöglichen und auf nicht notwendige Ausstattungen verzichten. Anfang Juli hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in Berlin-Neukölln erklärt, der Entwurf sei fertig. Er werde noch am selben Tag in die Frühkoordinierung gehen und in den nächsten Tagen oder Wochen, jedenfalls aber im Juli, der Öffentlichkeit vorgestellt.

Regierung will Zuschüsse für Wärmepumpen kürzen
Auch interessantRegierung will Zuschüsse für Wärmepumpen kürzen

Diese Frist wurde nicht eingehalten. Drei Monate nach dem Ortstermin liegt der Entwurf weiterhin nicht öffentlich vor. Hosemann sagte, der Umstand zeige, dass es innerhalb der Regierung noch sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, wie man beim Bauen vorankommen könne. Das Ministerium werbe aber intensiv dafür, den Entwurf bald vorzulegen.

Die Differenzen bestehen den Angaben zufolge zwischen den beteiligten Ressorts. Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, man würde den Entwurf gerne mit den Ländern und Verbänden diskutieren, derzeit liefen jedoch noch Abstimmungen.

Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer wollte sich zu den Einzelheiten der regierungsinternen Gespräche nicht äußern. Der Gebäudetyp E sei für die Bundesregierung insgesamt ein wichtiges Thema, und man wolle dabei vorankommen, sagte er.

Im Kern geht es darum, welche rechtliche Stellung der Gebäudetyp E erhalten soll. Er könnte zum neuen Normalfall im Bauvertragsrecht werden oder als zusätzliche Kategorie eingeführt werden. Bei den Ländern wächst deshalb die Ungeduld. Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach forderte im September auf der Bauministerkonferenz in Berlin mehr Tempo, damit ein Instrument für schnelleren Wohnungsbau entstehe.

Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz zeigte sich mit der Verzögerung unzufrieden. Sie sagte auf der Bauministerkonferenz, bei der Freigabe des Themas wisse man ähnlich wie auf hoher See oder vor Gericht nicht genau, wann sie erfolge.

Die Bau- und Immobilienwirtschaft reagiert frustriert auf die Verzögerung. Dieses verkümmere derzeit in der Warteschleife. Die Wohnraumkrise warte nicht auf lange Gesetzgebungsverfahren, sagte Özkan dem ARD-Hauptstadtstudio. Nötig seien jetzt Tempo und Pragmatismus.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.