Die Landesregierung in Kiel will mit einem neuen Polizeigesetz die Befugnisse der Polizei ausweiten. Der im März beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem mehr Videoüberwachung, automatisierte Datenanalyse, elektronische Fußfesseln und die Möglichkeit vor, Menschen unter strengen Bedingungen vor einer möglichen Straftat festzusetzen, berichtete der NDR.
Anlass für das Gesetz sind laut Entwurfsbegründung Messerangriffe und Anschläge im öffentlichen Raum. Nach dem Messerangriff von Solingen im August 2024 beschloss die Landesregierung ein Maßnahmenpaket. Fünf Monate später ereignete sich am Rand einer Kurden-Demonstration ein weiterer Messerangriff in der Kieler Innenstadt. Auch dieser Vorfall habe Handlungsbedarf offengelegt.
Der Landtag hat den Entwurf im Mai in erster Lesung beraten. Derzeit befasst sich der Innenausschuss damit. Dutzende gesellschaftliche Gruppen und Experten haben schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Eine mündliche Anhörung ist voraussichtlich für November geplant.
Geplant ist, die Videoüberwachung auf Orte auszuweiten, an denen es häufiger Probleme gibt. Bei drohender Gefahr sollen Gesichter verdächtiger Personen unter strengen Vorgaben mit gespeicherten Bildern abgeglichen werden dürfen. Dafür wäre ein Richterbeschluss erforderlich.
Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, soll die Polizei mögliche Straftäter auch vor einer ausgeführten Straftat festsetzen können. Voraussetzung wäre eine richterliche Anordnung. Eine elektronische Fußfessel soll den Aufenthaltsort Betroffener übermitteln und ein Einschreiten ermöglichen, wenn sie sich einem verbotenen oder heiklen Ort nähern.
Weitere Regelungen betreffen Drohnen und Wasserfahrzeuge. Die Polizei soll bei Drohnenflügen unter bestimmten Voraussetzungen Personalien feststellen sowie Startplatz, Flugrichtung und Standort des Fahrzeugsteuerers ermitteln dürfen. Bei Gefahr könnte sie Drohnen abfangen oder unschädlich machen.
Außerdem soll die Polizei künftig anlasslos und zunächst stichprobenartig aus fahrenden Autos filmen dürfen, wenn darauf hingewiesen wird. Künstliche Intelligenz soll dabei helfen, Personen zu erkennen, die während der Fahrt ein Handy benutzen. Die Regelungen zu Drohnenabwehr, Wasserfahrzeugen und dem Einsatz künstlicher Intelligenz im Straßenverkehr gehen auf einen Änderungsantrag von CDU und Grünen zurück. Damit solle das Beratungsverfahren verkürzt werden.
Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt eine Ausweitung der Befugnisse grundsätzlich. Sven Neumann von der GdP Schleswig-Holstein hält den Entwurf für den richtigen Weg. Die Polizei müsse auf neue Bedrohungslagen und technische Entwicklungen reagieren, zugleich müssten Sicherheit und Freiheit abgewogen werden. Bei der automatisierten Datenanalyse plädiert die Gewerkschaft für eine datenschutzkonforme europäische Lösung statt der Palantir-Software aus den USA.
Die Opposition kritisiert mehrere Vorhaben. Niclas Dürbrook von der SPD fordert höhere Eingriffsschwellen. Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr müsse eine konkrete Gefahr etwa für Leib und Leben, die Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachgewiesen werden. Sybilla Nitsch vom SSW lehnt vor allem die geplante Präventivhaft ab.
Er sehe zwar erhebliche Grundrechtseingriffe, zugleich habe der Staat eine Schutzpflicht. Für Gesichtserkennung sollte seiner Einschätzung nach jedoch mindestens eine dringende Gefahr vorliegen. Die Datenschutzbeauftragte Marit Hansen warnt vor zusätzlichen Eingriffen, unter anderem in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie fordert zudem, dass das Gesetz eine spätere Rücknahme der Grundrechtseingriffe ermöglicht.
Änderungen durch Vorschläge von Experten und der Opposition sind möglich. Um die Jahreswende wird mit einer zweiten Lesung und der abschließenden Abstimmung im Landtag gerechnet.
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