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E-Control ordnet Netzentgelte nach Verbrauchsspitzen neu

Ab 2027 soll bei den Netzkosten neben dem Stromverbrauch auch die höchste Leistungsspitze zählen. Wer Geräte zeitversetzt nutzt oder sich vom Netzbetreiber drosseln lässt, kann sparen.

E-Control ordnet Netzentgelte nach Verbrauchsspitzen neuSymbolbild
Foto: geralt · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Jänner 2027 zählt neben dem Stromverbrauch auch die höchste Leistungsspitze für die Netzentgelte
  • Smart-Meter messen 15-Minuten-Werte; wer Geräte zeitversetzt nutzt, kann seine Leistungsspitze und Kosten senken
  • Der Winter-Nieder-Arbeitspreis soll ab Oktober 2027 nachts den Arbeitspreis um 20 Prozent reduzieren

Die E-Control hat eine grundlegende Reform der österreichischen Netzentgelte öffentlich vorgestellt. Ab 1. Jänner 2027 soll neben der verbrauchten Strommenge auch die höchste Leistungsspitze eines Haushalts berücksichtigt werden. Wie die Kleine Zeitung berichtet, sollen dadurch gedämpfte Netzausbaukosten von schätzungsweise 300 Millionen Euro pro Jahr möglich werden.

Grundlage ist das seit Jänner 2026 geltende Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bezeichnete es als neues „Betriebssystem“ für den Strommarkt. Mit der Systemnutzungsentgelt-Grundsatzverordnung soll dieses nun durch neue Regeln für die Netzentgelte umgesetzt werden.

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Künftig wird über Smart-Meter ein 15-Minutenwert herangezogen. Entscheidend ist dabei, wie viele Geräte gleichzeitig Strom aus dem Netz beziehen. Wer etwa Waschmaschine, E-Auto und Backrohr nacheinander statt gleichzeitig nutzt, soll seine Leistungsspitze glätten und niedrigere Netzkosten zahlen. Haushalte mit einer hohen Leistungsspitze müssen dagegen einen Monat lang einen höheren Leistungspreis entrichten.

Die Umstellung erfolgt schrittweise. Zwischen 1. Jänner 2027 und 30. September 2028 können die Netzbetreiber selbst bestimmen, wann sie den Leistungspreis einführen. Zunächst soll sich die Kostenaufteilung aus 40 Prozent Leistungspreis und 60 Prozent Arbeitspreis zusammensetzen. In einem zweiten Schritt soll das Verhältnis 50 zu 50 betragen. Der Zeitpunkt dafür kann bis Ende 2029 gewählt werden.

Zusätzlich sind zeitabhängige Arbeitspreise vorgesehen. Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis galt bereits von 1. April bis 30. September 2026 zwischen 10 und 16 Uhr und senkte den Arbeitspreis um 20 Prozent. Die E-Control evaluiert derzeit, wie stark dadurch der Stromverbrauch verschoben wurde.

Neu ist der Winter-Nieder-Arbeitspreis. Er soll von Oktober bis März jeweils zwischen 23 und 5 Uhr gelten und den Arbeitspreis ebenfalls um 20 Prozent reduzieren. Eingeführt werden soll er im Oktober 2027; ursprünglich war der 1. Jänner 2027 vorgesehen. Die Regelung soll unter anderem das Laden von E-Autos und den Betrieb von Wärmepumpen in Zeiten mit geringeren Lastspitzen und größerem Stromangebot verlagern.

Haushalte können außerdem eine Regelung durch den Netzbetreiber wählen. Dafür muss die Stromleistung um mindestens 4 kW reduziert werden. Die Zeitfenster legt der Netzbetreiber fest. Wer diese Möglichkeit nutzt, soll seinen Leistungspreis um 75 Prozent reduzieren können; der Rabatt gilt laut E-Control für den gesamten Tag.

Das bisherige Netzzutrittsentgelt und das Netzbereitstellungsentgelt sollen durch ein einheitliches Netzanschlussentgelt ersetzt werden. Es gilt sowohl für Einspeiser wie PV-Anlagen als auch für Entnehmer. Für systemdienliche Speicher sieht die Verordnung unter strengen Bedingungen eine Befreiung vom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt vor.

Die konkreten Netztarife für 2027 will die E-Control im Dezember vorlegen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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