Der österreichische Nationalrat hat am Mittwoch neue Regelungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung beschlossen. Damit soll es Behörden ermöglicht werden, bestimmte Verfahren stärker zu automatisieren und Bürgerinnen und Bürger bei der Einbringung von Anträgen zu unterstützen.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz von Chatbots. Diese sollen bei der Einbringung von Anträgen helfen und damit Verwaltungsvorgänge unterstützen. Welche konkreten Behörden oder Leistungen davon betroffen sein werden, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Die beschlossenen Regelungen sehen außerdem vollständig automatisierte Erledigungen in eingeschränkten Bereichen vor. Entscheidungen oder Verfahrensschritte können dort demnach ohne unmittelbare manuelle Bearbeitung erfolgen. Der Anwendungsbereich soll allerdings begrenzt bleiben. Genauere Angaben dazu, für welche Verwaltungsleistungen diese Möglichkeit gelten soll, liegen bislang nicht vor.
Zusätzlich sollen sogenannte „No-Stop-Verfahren“ ermöglicht werden. Dabei werden Leistungen erbracht, ohne dass zuvor ein Antrag gestellt werden muss. Die Verwaltung kann in solchen Fällen demnach tätig werden, ohne dass Bürgerinnen und Bürger zunächst ein eigenes Verfahren anstoßen. Welche Voraussetzungen für diese Form der Leistungserbringung gelten sollen, wurde in der vorliegenden Meldung nicht näher ausgeführt.
Mit dem Beschluss schafft der Nationalrat nach den vorliegenden Informationen einen rechtlichen Rahmen, um Künstliche Intelligenz und automatisierte Abläufe in Teilen der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Die Maßnahmen betreffen sowohl die Unterstützung bei Anträgen als auch die Bearbeitung bestimmter Vorgänge und die Erbringung von Leistungen ohne vorherige Antragstellung. Weitergehende Einzelheiten zur Umsetzung oder zu einem konkreten Zeitplan sind nicht bekannt.
Das berichteten zuerst die Salzburger Nachrichten.
Kurz zusammengefasst
- Der österreichische Nationalrat beschloss neue Regeln für den Einsatz von KI in Teilen der Verwaltung
- Chatbots sollen bei Anträgen helfen, zudem werden vollständig automatisierte Erledigungen in begrenzten Bereichen erlaubt
- No-Stop-Verfahren sollen Verwaltungsleistungen ohne vorherigen Antrag ermöglichen; Details zu Voraussetzungen und Zeitplan fehlen
Kommentare (0)