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Tesla nennt sein europäisches FSD-System nun Assisted Driving

Tesla hat den Namen seines Fahrassistenzsystems in Europa geändert. Während EU-Behörden über eine Zulassung beraten, warnt der Europäische Verkehrssicherheitsrat vor möglichen Verstößen gegen Tempolimits.

Tesla nennt sein europäisches FSD-System nun Assisted DrivingSymbolbild
Foto: Erik Mclean · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Tesla nennt sein europäisches Fahrassistenzsystem nun „Tesla Assisted Driving“ statt „Full Self-Driving (Supervised)“
  • Die Innenkamera prüft die Aufmerksamkeit; der Fahrer bleibt jederzeit für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich
  • Der ETSC warnt vor Funktionen, die Tempolimits absichtlich um bis zu 50 Prozent überschreiten könnten

Tesla hat den Namen seines Fahrassistenzsystems in Europa geändert. Auf den Websites des Herstellers heißt die Software nun „Tesla Assisted Driving“ und soll damit als Assistenzsystem erkennbar sein, wie Spiegel Online berichtet.

Zuvor führte Tesla das System als „Full Self-Driving (Supervised)“, auf Deutsch „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)“. Kritiker werfen dem Unternehmen seit Jahren vor, der Name vermittle autonomes Fahren, obwohl der Fahrer jederzeit bereit sein müsse, die Kontrolle zu übernehmen. Auch die Haftung für Fahrfehler des Computers liege bei ihm.

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Tesla hatte den Zusatz „Überwacht“ nach früherer Kritik ergänzt. Eine Innenkamera kontrolliert nach Angaben des Herstellers, ob der Fahrer aufmerksam bleibt. Andernfalls werde das System automatisch ausgeschaltet. In Europa ist diese Überwachung für neue Pkw vorgeschrieben.

Tesla produziert inzwischen ein Robotaxi ohne Lenkrad und Pedale und setzt einige selbstfahrende Fahrzeuge in den USA ein.

EU-Behörden beraten derzeit im technischen Ausschuss für Motorfahrzeuge über eine Zulassung des Assistenzsystems. In den Niederlanden ist es seit April vorläufig genehmigt worden, sechs weitere Staaten folgten.

Der Europäische Verkehrssicherheitsrat warnt vor einer Genehmigung. Die Funktionen „Speed Offset“ und „Contextual Max Speed“ könnten erlauben, Tempolimits absichtlich zu überschreiten, und zwar um bis zu 50 Prozent. ETSC-Autonomieexperte Frank Mütze erklärte, „Speed Offset“ verstoße eindeutig gegen die in Europa geltenden UN-Vorschriften.

In Belgien berichtete die Fußgängerschutzorganisation Johanna.be, Tesla-Fahrzeuge mit dem System würden Verkehrsregeln in Tempo-30-Zonen, Spielstraßen und Fahrradstraßen systematisch missachten. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt teilte mit, es wolle die Genehmigung gründlich prüfen.

Das System dürfe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit demnach um höchstens zehn Prozent überschreiten; die Menschen am Steuer blieben vollständig für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich.

Auf einer Konferenz am Dienstag deutete Bilger zudem einen nationalen Alleingang zugunsten Teslas an, falls es keine europäische Einigung gebe.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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