Der Betreiber der Nord-Stream-Pipelines ist im Verfahren zur Sprengung der Leitungen nicht als Nebenkläger zugelassen worden. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Nach dieser Entscheidung soll sich der Prozess ausschließlich mit der Schuld der Angeklagten befassen.
Die Rolle des Betreibers als Nebenkläger hätte ihm eine Beteiligung am Strafverfahren ermöglicht. Dazu wird es nach dem Beschluss des Gerichts nicht kommen. Welche konkrete Begründung das Oberlandesgericht für seine Entscheidung angeführt hat, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.
Auch weitere Einzelheiten zum Verfahren, zu den Angeklagten oder zum Stand der Beweisaufnahme liegen in der vorliegenden Meldung nicht vor. Unklar bleibt daher unter anderem, wann der Prozess begonnen hat und welche Vorwürfe im Einzelnen gegen die Angeklagten erhoben werden.
Die Nord-Stream-Leitungen waren bei Explosionen beschädigt worden. Die nun bekannt gewordene Entscheidung betrifft nach den vorliegenden Angaben ausschließlich die Beteiligung des Betreibers am Strafverfahren. Über die Schuldfrage selbst wurde damit nicht entschieden. Das berichtete zuerst der NDR.
Kurz zusammengefasst
- Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ließ den Betreiber der Nord-Stream-Pipelines nicht als Nebenkläger zu
- Der Prozess soll sich nach der Entscheidung ausschließlich mit der Schuld der Angeklagten befassen
- Über die Schuld der Angeklagten wurde mit dem Beschluss nicht entschieden
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