Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Google nutzt dafür Material verschiedener kommerzieller Anbieter. Über Google Earth lassen sich diese Aufnahmen ebenfalls abrufen.
Man ruft die eigene Adresse in Google Maps auf, öffnet die Straßenansicht und wählt dann den Link »Problem melden«. Dort lässt sich das Unkenntlichmachen des eigenen Grundstücks beantragen.
Dafür wählt man das eigene Land und Bundesland aus. Die Angaben seien allerdings sehr allgemein.
Das Gericht nahm eine grundsätzliche Interessenabwägung vor. Niemand müsse es hinnehmen, dass Luftbilder eines bewohnten Grundstücks ohne Zustimmung weltweit öffentlich verbreitet werden, jedenfalls wenn Bereiche abgebildet werden, die öffentlichen Blicken entzogen sind. Google könne sich zwar auf die Informationsfreiheit der Internetnutzer berufen. Der Zweck der Dienste, Menschen das Erkunden der Welt zu ermöglichen und Wissen zu demokratisieren, sei legitim. Er sei jedoch nicht hinreichend, um die Interessen des Grundstückseigentümers zu übertrumpfen.
Anhand der Aufnahmen ließen sich weitgehende Rückschlüsse auf das Leben der Bewohner ziehen, hieß es in der Begründung. Sogar Einbrüche könnten mit dem Datenmaterial vorbereitet werden.
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