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Kärnten will OP-Wartelisten zentral abrufbar machen

Eine IHS-Studie im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich kommt zum Schluss, dass Privatzahler und Zusatzversicherte früher operiert werden. Das Land Kärnten kündigt eine zentral abrufbare OP-Warteliste für alle Spitäler an.

Kärnten will OP-Wartelisten zentral abrufbar machenSymbolbild
Foto: RDNE Stock project · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut IHS-Studie werden Privatzahler und Zusatzversicherte bei planbaren OPs früher operiert, auch in Kärnten
  • Kabeg-Wartelisten werden nur halbjährlich aktualisiert, bei Augenheilkunde und Neurochirurgie fehlt die Aufschlüsselung nach Häusern
  • Laut Mitterdorfer entscheiden letztlich betriebsadministrative Kriterien und freie Ressourcen über den Operationstermin

Patienten, die privat zahlen oder zusatzversichert sind, werden laut einer Untersuchung des Instituts für Höhere Studien (IHS) bei geplanten Eingriffen früher operiert. Die Studie wurde im Auftrag der oberösterreichischen Arbeiterkammer erstellt, wie die Kleine Zeitung berichtet. Studienautor Thomas Czypionka sieht die Ergebnisse auch für Kärnten als zutreffend an.

2,8 Prozent nahmen auch dieses Angebot an. Die zusätzlichen Kosten lagen laut Studie zwischen 200 und 8600 Euro.

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Die Ergebnisse seien daher im Wesentlichen auch für Kärnten zutreffend.

Zugleich kritisiert der Studienautor die Transparenz bei der Veröffentlichung der OP-Wartezeiten. Die Angaben zu Augenheilkunde und Optometrie sowie zur Neurochirurgie seien dagegen nur allgemein verfügbar und nicht nach einzelnen Krankenanstalten differenziert. Bei Katarakt-Operationen gebe es drei Stufen, eine Erläuterung der Definition fehle jedoch. Andere Bundesländer hätten zudem eine detaillierte Einteilung nach Schweregraden. Die Liste der Kabeg werde außerdem nur halbjährlich aktualisiert.

Dort steht nun Oktober 2026. Zur Frage des Vordrängelns erklärte die Kabeg, man sei bestrebt, planbare Eingriffe schnellstmöglich durchzuführen. Die Einteilung hänge grundsätzlich von der medizinischen Fragestellung ab und gelte für die Allgemeinklasse ebenso wie für die Sonderklasse. Geregelt sei dies in der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999.

Damit sollen Transparenz und Übersichtlichkeit bei den Wartezeiten verbessert werden. Nach Prettners Ansicht müssen medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit darüber entscheiden, wann jemand operiert wird, nicht die Geldbörse.

Bei planbaren Eingriffen richteten sich die Wartezeiten streng nach medizinischen und betriebsorganisatorischen Kriterien. Die endgültige Entscheidung hänge jedoch letztlich von betriebsadministrativen Kriterien sowie von freien oder zusätzlichen Ressourcen ab, so Mitterdorfer.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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