Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen. Sie sammeln Daten, um abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihre Rechnungen künftig pünktlich bezahlt. Je höher der Wert, desto größer die Kreditwürdigkeit.
Negativinformationen stammen unter anderem aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Gespeichert werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Informationen etwa über das Einkommen hat die Auskunftei nach Angaben der Quelle nicht.
Bis Ende 2028 will sie das alte System vollständig abschaffen. Das neue Verfahren vergibt Punkte für zwölf Kriterien, darunter das Alter des ältesten Bankvertrags und der ältesten Kreditkarte, Zahlungsstörungen und den Status bei Krediten.
Die Schufa hatte ihnen im Rahmen der Datenkopie Auskunft über die gespeicherten Daten sowie über die in den letzten zwölf Monaten bei Bonitätsanfragen übermittelten Scorewerte gegeben.
Die Schufa bejaht die Frage des BGH nach der Einhaltung der aktuellen Anforderungen. Ihre Scores würden nicht maßgeblich eingesetzt. Zudem erfülle sie freiwillig die hohen Transparenzanforderungen für maßgebliche Scores.
Es müsse aber möglich sein, die Score-Werte auf Plausibilität und Fehler zu überprüfen.
Die alten Score-Modelle sollen ohnehin bis Ende 2028 durch den neuen Score abgelöst werden. Ab dem 20.
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