Das meldet n-tv unter Berufung auf eigene Recherchen des Stern. Demnach erhielt die Nord Stream 2 AG oder deren Rechtsvertretung schon mehrere Monate vor Prozessbeginn, im Frühjahr 2026, vollständigen Zugang zu den Ermittlungsakten.
Die Akteneinsicht der Nord Stream AG geht laut Stern aus einem Adhäsionsantrag hervor, den das Magazin einsehen konnte. Darin erklären die Anwälte des Unternehmens, die Generalbundesanwaltschaft habe im Ermittlungsverfahren bereits mehrfach nach Paragraf 406e StPO Akteneinsicht gewährt.
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg muss sich seit dem 14. Oktober der frühere ukrainische Offizier Serhij K. verantworten.
Verteidiger Nicola C. kritisiert das Vorgehen der Bundesanwaltschaft scharf. Die Bundesanwaltschaft habe das abgelehnt, ein Anspruch bestehe nicht. Dem ukrainischen Offizier sei die Einsicht verweigert worden, den Anwälten des russischen Gaskonzerns dagegen gewährt. Für die Verteidigung habe die Geheimhaltung gegolten, für Russland offenbar nicht. Wer um seine Freiheit kämpfe, bleibe ohne Einsicht, wer wirtschaftliche und geopolitische Interessen verfolge, erhalte sie. Damit stelle sich die Frage, nach welchen Maßstäben hier Zugang gewährt werde.
Bei dem Anschlag am 26. September 2022 wurden die Leitungsstränge Nord Stream 1 und Nord Stream 2 durch Sprengsätze schwer beschädigt. Nord Stream 2 war noch neu und hatte nie Gas geliefert.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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