Mehr als ein Jahr nach ihrer Entlassung hat die US-Bundesermittlerin Maurene Comey vor Gericht einen Erfolg errungen. Wie Spiegel Online berichtet, stellte ein Gericht fest, dass die Kündigung unzulässig war. Außerdem stehen ihr laut Gerichtsunterlagen Gehaltsnachzahlungen zu.
Das US-Justizministerium hatte Comey im Juli 2025 entlassen, ohne eine offizielle Begründung zu nennen. Comey macht geltend, dass es für ihre Kündigung keinen Anlass gegeben habe. Ihrer Darstellung zufolge kann allein die Ablehnung ihres Vaters durch US-Präsident Donald Trump der Grund gewesen sein. Deshalb lag der Verdacht nahe, dass sie wegen der schlechten Beziehung zwischen Trump und ihrem Vater ihren Job verlor.
Genau so sei es in diesem Fall jedoch geschehen. Die Entlassung war daher nicht zulässig.
Die 1988 geborene Comey ist die Tochter von James Comey. Das FBI untersuchte damals mögliche Verbindungen von Moskau zu Angehörigen des Wahlkampfteams von Trump.
Nach Angaben des Berichts war aber nicht nur die familiäre Verbindung brisant, sondern auch Comeys Arbeit. Sie gehörte zu den zentralen Figuren im Verfahren gegen den Investmentbanker Jeffrey Epstein. Als ihren größten Erfolg nannte der Bericht die Verurteilung der Epstein-Vertrauten Ghislaine Maxwell. Zudem leitete Comey die Anklage gegen Sean Combs, bekannt als Diddy, in einem Prozess, der nach Einschätzung des Berichts wohl das meistbeachtete Verfahren der Welt war.
InstaNews hatte bereits am 26. Oktober über die Entscheidung berichtet, dass die Entlassung rechtswidrig war.
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