Bundesanwaltschaft verlangt Haft für ehemaligen SBB-Kader
Dem früheren Abteilungsleiter der SBB wird ein mutmasslicher Millionenbetrug vorgeworfen.
Wie SRF News berichtet, fordert die Bundesanwaltschaft im Prozess am Bundesstrafgericht für den 54-jährigen Schweizer sechs Jahre und fünf Monate Haft ohne Bewährung. Der Mann zeigte sich reuig. Zu Beginn seiner Befragung erklärte er, er würde alles ungeschehen machen, wenn er es könnte.
Die vier weiteren Angeklagten sollen der Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und zum gewerbsmässigen Betrug beschuldigt werden.
Der Hauptangeklagte begann im Alter von 23 Jahren bei der SBB und arbeitete sich nach und nach hoch. Ab September 2007 soll er neben seiner beruflichen Laufbahn auch ein Betrugssystem aufgebaut und betrieben haben.
Später kamen zwei weitere Personen mit eigenen Firmen hinzu. Ende 2010 gründete zudem die Schwester des Angeklagten zwei Gesellschaften, die ebenfalls in das Konstrukt eingebunden wurden.
Er konnte als Bedarfsträger auftreten und die Bestellung gleich selbst auslösen, obwohl er nicht im Einkauf arbeitete.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten griff in seinem Plädoyer die Privatklägerin SBB an. Er warf dem Bahnunternehmen eine mangelnde Eigenverantwortung vor. Mehrere Kontrollmechanismen hätten gefehlt; unter anderem hätten damals Personen bei den SBB Bestellungen und Rechnungen auslösen können, ohne dazu berechtigt zu sein.
Dass der Manager 17 Jahre lang schalten und walten konnte, sei schwer nachvollziehbar. Da die SBB ein Bundesbetrieb sei, gehe es auch um Steuergelder, und der Fall bedeute für das Unternehmen einen gewissen Reputationsschaden. Der Angeklagte müsse mit einer hohen Strafe rechnen.
Er verbrachte zwei Monate in Untersuchungshaft, und die Bundesanwaltschaft führte verschiedene Hausdurchsuchungen durch. Der fristlos gekündigte Angestellte war zuvor bei der SBB beschäftigt.
Dadurch reduziert sich die Schadenssumme auf rund fünf Millionen Franken. Diesen Betrag fordert die SBB als Privatklägerin dennoch zurück.
Das abgezweigte Geld floss nach Angaben der Bundesanwaltschaft in ein Haus im Kanton Solothurn und ein weiteres in Florida in den USA. Daneben dienten die Gelder einem üppigen Lebensunterhalt und dem Aufbau einer Waffensammlung.
Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag (29. Oktober) fallen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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