Wie Spiegel Online berichtet, hat am Landgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, dem versuchter Mord vorgeworfen wird. Der Altenpfleger soll demenzkranken Menschen Insulin gespritzt und sie dadurch in einen lebensgefährlichen Zustand gebracht haben. Zum Auftakt legte er ein Geständnis ab.
Sein Verteidiger verlas eine vorbereitete Erklärung. Darin hieß es, der Angeklagte habe das Vorgehen gewählt, um auf Missstände in der Einrichtung hinzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zweifachen versuchten heimtückischen Mord sowie sechsfache gefährliche Körperverletzung zur Last. Nach Darstellung der Anklage waren vier Frauen und ein Mann betroffen. Eine frühere Mitteilung der Behörde nannte alle Betroffenen über 80 Jahre alt.
Der 39-Jährige hatte seine Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger im Jahr 2010 abgeschlossen. In den Folgejahren arbeitete er für mehrere Altenheime im Rhein-Main-Gebiet. Im September 2023 wechselte er in ein Seniorenheim in Bad Vilbel im Wetteraukreis, wo er die Leitung des Wohnbereichs für an Demenz erkrankte Menschen übernahm.
Auf dieser Station lebten nach seinen Angaben 22 Patientinnen und Patienten. Betreut wurden sie von insgesamt zehn Mitarbeitenden. Der Mann habe sich zunehmend überfordert gefühlt, ließ sein Anwalt erklären. Es habe zu viel Arbeit bei zu wenig Personal gegeben.
Nach dessen Ansicht seien die Patienten nicht ausreichend versorgt worden. Der Mann habe sich nach eigenen Worten ununterbrochen Gedanken über die Bewohner gemacht. Am Ende sei ihm der Gedanke gekommen, Insulin zu spritzen.
Nach Angaben der Anklage soll keiner der Betroffenen an Diabetes gelitten haben. Die Insulingabe habe daher den Blutzucker sinken lassen, wodurch sie teils in einen lebensbedrohlichen Zustand geraten seien.
Die erste mutmaßliche Tat soll sich am 23. Juli 2025 ereignet haben. Bis zum 19. September 2025 soll es insgesamt sechs solcher Taten gegeben haben. Einer Patientin soll er zweimal Insulin gespritzt haben. Die zweite Spritze habe er gesetzt, nachdem sie nach der ersten Gabe aus dem Krankenhaus entlassen worden sei. Er sei überzeugt gewesen, sie hätte in der Klinik bleiben müssen. Um ihre erneute Einlieferung zu erreichen, habe er noch einmal gespritzt, so die Erklärung.
In vier Fällen soll der Mann nach der Insulingabe selbst den Notruf gewählt haben.
Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Nach derzeitiger Planung könnte im Dezember ein Urteil fallen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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