Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt bis mindestens 2035 hinter Gittern, wie die DW berichtete. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat die Mindestverbüßungsdauer für die heute 51 Jahre alte Frau auf 24 Jahre festgesetzt. Die Zeit in Untersuchungshaft wird darauf angerechnet. Eine Aussetzung des restlichen Urteils zur Bewährung lehnte der Senat ab.
Nach Darstellung des Gerichts hat Zschäpe anders als im ursprünglichen NSU-Prozess inzwischen eingeräumt, bei neun von zehn NSU-Morden um die Taten gewusst zu haben. Das Gericht wertete dies zu ihren Gunsten.
Außerdem habe Zschäpe sich dafür geschämt, dass durch ihre Taten unschuldige und willkürlich ausgewählte Menschen zerstört oder schwer geschädigt worden seien, so das OLG.
Zschäpe könnte nach der nun ergangenen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung frühestens mit 60 Jahren aus dem Gefängnis kommen. Sie verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen. Zschäpe befand sich ab 2011 in Untersuchungshaft.
Nach 15 Haftjahren muss das Gericht prüfen, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Frage einer positiven Kriminalprognose sei erst nach der Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren relevant. Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
Bis 2007 tötete das Kerntrio insgesamt zehn Menschen.
Die beiden Männer töteten sich im November 2011 in Eisenach selbst, nachdem sie einen Banküberfall verübt hatten und vor der Polizei flohen. Danach meldete sich Zschäpe bei der Polizei.
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