Das Hanseatische Oberlandesgericht will über einen Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren gegen Serhij K. einzustellen. Wie die WELT berichtet, soll zunächst der Vertreter der Bundesanwaltschaft Gelegenheit erhalten, ergänzend zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Die Sprengsätze waren am 26. Insgesamt gab es vier Lecks an drei von vier Leitungen.
Die Bundesanwaltschaft legt dem 50-Jährigen zur Last, Drahtzieher der Sprengung gewesen zu sein. Er soll die Explosionen zusammen mit sechs weiteren Tätern verursacht haben. Früher diente er als Offizier in einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee.
Die Anklage lautet auf Kriegsverbrechen, weil verbotene Methoden der Kriegsführung eingesetzt worden seien, indem ein Angriff gegen zivile Objekte erfolgt sei.
Die Verteidigung weist den Vorwurf des Kriegsverbrechens zurück. Ihr Mandant sei als ehemaliger Offizier zur Geheimhaltung verpflichtet und könne sich deshalb nicht selbst zu den Tatvorwürfen äußern, auch nicht gegenüber seinen Verteidigern. Außerdem sei der Vorwurf einer führenden Rolle nicht belegt. Laut Bundesanwaltschaft hatten die Täter den Sprengstoff mit einer in Rostock angemieteten Segeljacht zu den Pipelines gebracht.
Zum Angriffszeitpunkt sei durch die Leitungen kein Gas mehr geflossen beziehungsweise noch nie geflossen.
Serhij K. Drei Monate später wurde er nach Deutschland überstellt.
InstaNews hatte am 26. Oktober über Akteneinsicht berichtet, die russisch kontrollierten Nord-Stream-Gesellschaften nach Angaben des Stern von der Bundesanwaltschaft gewährt worden war; die Verteidigung sieht darin eine Gefahr für ihren Mandanten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare (0)