Wie t-online berichtet, hat die Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU dazu einen klaren Beschluss gefasst. Demnach sollen Landesregierungen damit rechnen, dass Gesetze anderer Länder auf Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Konkret wollen sie erreichen, dass Landesregierungen unter Führung der Union Normenkontrollanträge beim Bundesverfassungsgericht stellen. Wo die Union Regierungsverantwortung trage, werde sie die Initiative ergreifen, heißt es in dem Papier.
Dort sehen sie mehrere drohende Verfassungsverstöße.
CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek geht dabei am weitesten. Bayern denkt damit bereits über einen konkreten Schritt nach.
Holetschek bezeichnete die Normenkontrolle als schärfstes Schwert im föderalen Rechtsstaat. Wer als Landesregierung das Grundgesetz breche, müsse damit rechnen, dass die Union dieses Schwert konsequent und ohne Zögern ziehe. Föderalismus bedeute Freiheit zur Gestaltung, diese Freiheit ende jedoch dort, wo die Verfassung beginne.
Der Blick der Unionsvertreter richte sich dabei nicht nur auf Berlin.
In Thüringen wisse man sehr genau, wie wichtig starke demokratische Institutionen seien. Wer sie schwäche, gefährde die Freiheit aller Bürger.
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