Das Plenum des Bundesgerichts hat beschlossen, François Chaix keine zweite Amtsperiode als Präsident zu empfehlen. Stattdessen soll Thomas Müller der Bundesversammlung für das Amt vorgeschlagen werden, berichtete die Luzerner Zeitung. Müller ist seit dem 25. September Mitglied des Bundesgerichts und leitet derzeit die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung. Zuvor stand er dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern vor.
Als Vizepräsident soll Francesco Parrino bestätigt werden. Über das dritte Mitglied der Verwaltungskommission, des Leitungsorgans des Bundesgerichts, soll später entschieden werden. An der Versammlung nahmen 37 der 40 Bundesgerichtsmitglieder teil.
Üblicherweise bestätigt das Eidgenössische Parlament den Präsidenten nach einer zweijährigen Amtszeit für weitere zwei Jahre. Die Bundesversammlung ist zwar frei, François Chaix erneut zu wählen. Der Entscheid steht im Zusammenhang mit der Affäre um Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf. Der «Weltwoche»-Journalist und frühere Nationalrat Christoph Mörgeli hatte enthüllt, dass der parteilose Donzallaz und die SVP-Richterin van de Graaf eine Liebesbeziehung gepflegt hätten.
Sie hätten die dreiköpfige Verwaltungskommission mit François Chaix an der Spitze darüber nicht informiert. Donzallaz habe erklärt, die Beziehung habe nicht die Schwelle zu einer «dauernden Lebensgemeinschaft» erreicht und sei deshalb gesetzeskonform gewesen.
Wegen der Beziehung gingen beim Bundesgericht zwölf Revisionsgesuche ein. Eine Entscheidung wird noch vor der Wintersession erwartet. Die Gerichtskommission des Parlaments hatte die Erneuerungswahlen des Bundesgerichts von der Herbst- auf die Wintersession verschoben, um weitere Erkenntnisse abzuwarten.
Dies könnte die Gerichtskommission dazu bewegen, das frühere Paar nicht zur Wiederwahl zu empfehlen.
François Chaix war wegen seines Umgangs mit der Affäre von verschiedener Seite kritisiert worden. Ulrich Meyer, der das Bundesgericht von 2017 bis 2020 präsidierte, hatte in einem Interview mit der Luzerner Zeitung den Rücktritt der gesamten Verwaltungskommission aus dem Führungsgremium gefordert.
Meyer habe diese Darstellung angesichts der Gerüchte für unwahrscheinlich gehalten. Auch ein vertrautes Verhältnis hätte seiner Ansicht nach näher abgeklärt werden müssen, weil es die richterliche Unabhängigkeit berühren könne. Die Gerichtskommission hatte Donzallaz und van de Graaf zu einer Anhörung empfangen.
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