Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag der Linken gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) stattgegeben. Reiche muss ein auf dem Instagram-Account ihres Ministeriums veröffentlichtes Video löschen, bis über die Organklage in der Hauptsache entschieden ist – längstens jedoch für sechs Monate, wie t-online berichtet.
Das Video enthält Ausschnitte aus einer Rede Reiches vom 23. September. Zudem habe sie der Partei vorgeworfen, Antisemitismus offen zu leben und jüdischen Menschen in Berlin Angst zu machen.
Die Linke hatte Reiche nach eigenen Angaben anwaltlich aufgefordert, den Beitrag bis zum 29. September zu entfernen. Der Zweite Senat entschied mit sechs zu zwei Richterstimmen zugunsten des Eilantrags.
Das gelte besonders wegen der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Ob Reiches Äußerungen verfassungsgemäß seien, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Sollte die Organklage später erfolglos bleiben, wäre Reiche nach Angaben des Gerichts nicht daran gehindert, die Äußerungen zu wiederholen.
Ein Sprecher des Ministeriums hatte während des Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen. Der Titel des Clips lautet demnach „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“.
September war die Linke stärkste Kraft geworden. Die Partei geht nach eigenen Angaben auch gegen andere Politiker vor, die ihr über soziale Medien Antisemitismus oder Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen hätten. Einige dieser Beiträge seien anschließend gelöscht worden.
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