Gambische Behörden wollen den Erlös aus dem Verkauf der Villa des früheren Präsidenten in den Vereinigten Staaten für Entschädigungszahlungen an Opfer seiner Herrschaft verwenden. Wie Al Jazeera berichtet, bestätigte die Reparationskommission Gambias, dass sie knapp mehr als 2,5 Millionen US-Dollar aus dem Verkauf erhalten hat. Die Immobilie liegt im Washingtoner Vorort Potomac im Bundesstaat Maryland und gehörte dem Ex-Präsidenten Yahya Jammeh.
Die Kommission erklärte, das Geld sei direkt auf das Konto des Reparationsfonds bei der Zentralbank Gambias überwiesen worden. Es dürfe ausschließlich für Entschädigungszahlungen eingesetzt werden. Die Kommission verpflichte sich, die Mittel verantwortungsvoll, transparent und rechenschaftspflichtig zu verwalten und dabei die Rechte und Bedürfnisse der Opfer und Überlebenden zu berücksichtigen.
Die Kommission wurde eingerichtet, um Opfer von Missbrauch zu entschädigen, der während Jammehs 22-jähriger Herrschaft verübt wurde. Diese endete 2017. Jammeh lebt derzeit in Äquatorialguinea. Nachdem er die Präsidentschaftswahl 2016 gegen den heutigen Präsidenten Adama Barrow verloren hatte, musste er das Land unter Druck der westafrikanischen Nachbarn verlassen.
Jammeh werden laut Bericht Mord an politischen Gegnern, Verschwindenlassen, Vergewaltigung und Folter vorgeworfen. Eine Untersuchungskommission schätzte, dass zwischen 240 und 250 Opfer von seinen Kräften getötet wurden. Die frühere britische Kolonie hat zwei Millionen Einwohner.
Präsident Barrow erklärte in einer Mitteilung, seine Regierung werde den Empfehlungen offizieller Rechnungsprüfer zur Verteilung der Mittel an die Opfer folgen. Das US-Justizministerium hatte 2020 eine zivilrechtliche Einziehungsklage eingereicht. Darin hieß es, die Immobilie sei mit Erlösen aus Korruption gekauft worden. Ein Gericht ordnete 2022 die Einziehung an. Die Immobilie sei über einen Trust erworben worden, den Jammehs Ehefrau eingerichtet habe. Das Justizministerium hatte im September angekündigt, die Erlöse aus dem Verkauf an Gambia zurückzugeben.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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