Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen ausbauen, wie n-tv berichtet. Demnach soll die Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden abdecken. Bislang gehört das nicht zum Standard.
Hubig begründete das Vorhaben mit Erfahrungen der vergangenen Jahre. Solche Ereignisse habe man immer wieder erlebt, zuletzt besonders schwer im Ahrtal.
Fachleute erwarteten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger große Schäden an Häusern verursachen werde, so Hubig.
Dem Eckpunktepapier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen Elementarschäden einschließen. Im Schadensfall müssten Eigentümer höchstens 20.000 Euro selbst aufbringen. Auch bestehende Gebäudeversicherungen sollen um Elementarschäden erweitert werden.
Die Höhe der Police richtet sich nach dem Wert des Gebäudes und vor allem nach dessen Risikolage. Die Regierung will außerdem eine sogenannte Mindestversicherung prüfen. Sie bietet einen geringeren Schutz, soll dafür aber günstiger sein.
Hubig und Klingbeil regen deshalb an, zu prüfen, ob dies gesetzlich verboten werden kann.
Hubig räumte ein, eine Regelung, die alle Seiten gleichermaßen berücksichtige, sei nicht einfach. Man wolle diesen breit und offen diskutieren, insbesondere mit den Ländern, Eigentümern, Mietern und Versicherungen.
Dies wolle und müsse man ändern.
Das Justizministerium verweist auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ohne Versicherung müssten Eigentümer Reparaturen, Sanierung oder Wiederaufbau selbst bezahlen.
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