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Eckpunkte: Wohngebäudepolicen sollen Schäden durch Flut und Starkregen einschließen

Neufassung von Teaser und Text mit allen belegten Fakten aus der Originalmeldung, in eigenen Formulierungen und indirekter Rede, Überschrift unverändert.

Eckpunkte: Wohngebäudepolicen sollen Schäden durch Flut und Starkregen einschließenSymbolbild
Foto: Tumisu · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Wohngebäudepolicen sollen Elementarschäden abdecken, Eigentümer zahlen im Schadensfall höchstens 20.000 Euro selbst
  • Auch bestehende Gebäudeversicherungen sollen um Elementarschäden erweitert werden
  • Die Regierung will eine Mindestversicherung prüfen, die weniger Schutz bietet, aber günstiger sein soll

Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Naturkatastrophen ausbauen, wie n-tv berichtet. Demnach soll die Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementarschäden abdecken. Bislang gehört das nicht zum Standard.

Hubig begründete das Vorhaben mit Erfahrungen der vergangenen Jahre. Solche Ereignisse habe man immer wieder erlebt, zuletzt besonders schwer im Ahrtal.

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Fachleute erwarteten, dass Extremwetter durch den Klimawandel noch häufiger große Schäden an Häusern verursachen werde, so Hubig.

Dem Eckpunktepapier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen Elementarschäden einschließen. Im Schadensfall müssten Eigentümer höchstens 20.000 Euro selbst aufbringen. Auch bestehende Gebäudeversicherungen sollen um Elementarschäden erweitert werden.

Die Höhe der Police richtet sich nach dem Wert des Gebäudes und vor allem nach dessen Risikolage. Die Regierung will außerdem eine sogenannte Mindestversicherung prüfen. Sie bietet einen geringeren Schutz, soll dafür aber günstiger sein.

Hubig und Klingbeil regen deshalb an, zu prüfen, ob dies gesetzlich verboten werden kann.

Hubig räumte ein, eine Regelung, die alle Seiten gleichermaßen berücksichtige, sei nicht einfach. Man wolle diesen breit und offen diskutieren, insbesondere mit den Ländern, Eigentümern, Mietern und Versicherungen.

Dies wolle und müsse man ändern.

Das Justizministerium verweist auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ohne Versicherung müssten Eigentümer Reparaturen, Sanierung oder Wiederaufbau selbst bezahlen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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