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Gericht verurteilt zwei Männer von Rattpack nach Legionellen-Ausbruch

Das Landesgericht Feldkirch hat zwei Männer der Firma Rattpack wegen eines Legionellen-Ausbruchs mit über 40 Erkrankten zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gericht verurteilt zwei Männer von Rattpack nach Legionellen-AusbruchSymbolbild
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht verurteilte zwei Männer von Rattpack nach dem Legionellen-Ausbruch im Raum Bregenz, das Urteil ist nicht rechtskräftig
  • Rattpack erhielt eine bedingte Verbandsgeldbuße von 25.000 Euro, über 40 Menschen erkrankten, zehn davon auf der Intensivstation
  • Trotz mehrfacher Hinweise auf die mangelhafte Desinfektionsanlage hätten Geschäftsführer und Mitarbeiter nicht reagiert

Wie die Salzburger Nachrichten berichten, meldeten Vorarlberger Medien das am Abend übereinstimmend. Mehr als 40 Menschen erkrankten daran. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen Rattpack mit Sitz in Wolfurt im Bezirk Bregenz erhielt eine bedingte Verbandsgeldbuße von 25.000 Euro. Der Manager und der Technikleiter von Rattpack machten die Wartungsfirma für die Legionellen-Testungen verantwortlich. Die Firma hatte dafür offenbar keinen Auftrag erhalten. Im Verlauf des Prozesses zeigte sich, dass das Wasser im Kühlturm über Jahre hinweg nicht auf Legionellen untersucht worden war.

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Nach einer Häufung von Legionellen-Fällen im Großraum Bregenz im Winter 2024/25 suchten die Behörden wochenlang nach der Ursache. Schließlich identifizierten sie den schlecht gewarteten Kühlturm des angeklagten Unternehmens als Quelle. Über 40 Personen erkrankten schwer, zehn von ihnen mussten auf der Intensivstation behandelt werden, einige lagen im Koma. Manche Betroffene leiden bis heute an den Folgen der durch die Legionellen ausgelösten Lungenentzündung.

Ein Gutachter sprach von einer starken Verschmutzung des Kühlturms.

Es reiche nicht aus, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, erklärte die Richterin. Trotz mehrfacher Hinweise auf den mangelhaften Betrieb der Desinfektionsanlage hätten der Geschäftsführer und der Mitarbeiter nicht reagiert.

Der Fall dürfte das Gericht noch weiter beschäftigen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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