Kern ist eine Änderung des Bauvertragsrechts. Danach soll unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards schneller gebaut werden können. Pilotprojekte deuten darauf hin, dass sich die Baukosten dadurch um zehn bis 15 Prozent verringern lassen.
Die Neuregelung ist freiwillig. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben die bisherigen, höheren Standards gültig. Zwingende staatliche Vorgaben etwa zu Brandschutz, Statik oder Belichtung lässt das Gesetz unberührt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, das Bauen in Deutschland müsse einfacher und günstiger werden, weil mehr bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Bereits im November 2025 hatten Justiz- und Bauministerium ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt.
Die CDU begegnet den Plänen der SPD weiterhin mit Skepsis. Er sei noch nicht überzeugt, dass dies mit dem neuen Vertragstyp gelinge, der ausdrücklich vereinbart werden müsse.
An diesen Hürden könne das Vorhaben in der Praxis scheitern, wie die Erfahrungen mit der aktuellen Rechtslage zeigten.
Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung gäbe es weder Aufklärungsfragen noch Haftungsrisiken.
Der Gesetzentwurf geht nun an die Länder und Verbände. Sie können bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen.
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