Der Bundesrat will die Hisbollah in der Schweiz verbieten, wie die Luzerner Zeitung berichtet. Kantonale Polizeiverantwortliche sehen darin jedoch die Gefahr einer verspäteten Symbolpolitik und verlangen von der Landesregierung ein aktiveres Vorgehen.
Dass die schiitische Miliz im Libanon verboten werden soll, ist weitgehend unbestritten.
Beteiligung und Unterstützung sollen strafbar werden.
In der Vernehmlassung regt sich allerdings Widerstand gegen dieses Vorgehen. Kantone und Sicherheitsbehörden fordern statt eines weiteren Spezialgesetzes eine allgemeine gesetzliche Grundlage. Sie stelle infrage, ob ein eigenständiges Gesetz die geeignetste Lösung sei, und betone, bei terroristischen Bedrohungen müsse staatliches Handeln zeitnah erfolgen.
Vermögenswerte ließen sich auf diesem Weg nicht sofort sperren, monieren die Polizeikommandanten. Deshalb wollen sie das Nachrichtendienstgesetz anpassen. Dieses erlaube dem Bundesrat zwar schon heute Organisationsverbote, doch dafür sei unter anderem ein Verbots- oder Sanktionsbeschluss des UNO-Sicherheitsrats nötig.
Auf ein Verbot der Hisbollah habe sich das Gremium bislang nicht einigen können.
Verbote sollten sich nach Ansicht der Konferenz an objektivierbaren Gefahrenlagen orientieren, statt von internationalen politischen Konstellationen abzuhängen, wie es in ihrer Stellungnahme heiße. Andernfalls drohten Verbote über Spezialgesetze zu spät zu kommen und zur Symbolpolitik zu werden.
Solche Einzelgesetze seien weder systematisch noch zweckmäßig, lautet ihre Position.
Die Forderung wird auch im Parlament erhoben. Ein UNO-Beschluss wäre dafür nicht mehr zwingend.
Die Botschaft zuhanden des Parlaments will er voraussichtlich im ersten Quartal 2027 verabschieden.
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