Im Onlinehandel gilt seit Sonntag eine neue Gebühr für Pakete, die von außerhalb der EU geliefert werden. Sie beträgt zwei Euro.
Die Gebühr wird nicht pauschal pro Paket erhoben, sondern pro „Warenposition nach zolltariflicher Einreihung“. Enthält ein Paket von chinesischen Onlinehändlern etwa zehn T-Shirts, fällt sie einmal an, also zwei Euro. Unabhängig vom Sendungswert wird sie zusätzlich zu den bisherigen Einfuhrabgaben fällig.
Mit der Gebühr reagiert die EU nach eigenen Angaben auf Veränderungen im internationalen Warenhandel, vor allem auf den starken Anstieg des Handelsvolumens im Onlinehandel. Auch geopolitische Entwicklungen, die den Handel beeinflussen, würden berücksichtigt.
Die Gebühr ist ein weiterer Schritt der EU-Zollreform für den grenzüberschreitenden Onlinehandel. Bereits seit 1. Juli gilt ein EU-Pauschalzoll. Damit entfiel die Freigrenze von 150 Euro.
Zahlen müssen die Gebühr grundsätzlich die beteiligten Unternehmen, also E-Commerce-Plattformen, Händler und Transportdienstleister. Nicht ausgeschlossen ist, dass Onlinehändler die Kosten über höhere Produktpreise an Kundinnen und Kunden weitergeben.
Auf die Gebühren reagieren die großen Onlinehändler bereits. Temu soll laut Reuters bereits Rabatte auf Gebühren angeboten haben.
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