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Bildungsminister Wiederkehr will AHS-Sonderform für Hochbegabte – Kritik an dreijähriger Unterstufe

Nach dem Willen von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) dürfen Gymnasien und Realgymnasien ab Herbst 2027 eine Hochbegabten-Sonderform mit verkürzter Unterstufe anbieten. Expertinnen und Experten sehen das Modell skeptisch, die Grundidee findet dagegen Zustimmung.

Bildungsminister Wiederkehr will AHS-Sonderform für Hochbegabte – Kritik an dreijähriger Unterstufe
Foto: Archivfoto: Bernhard Holub / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildungsminister Wiederkehr will ab Herbst 2027 eine AHS-Sonderform für Hochbegabte mit dreijähriger Unterstufe ermöglichen
  • Das Hochschulkollegium der PH Oberösterreich sieht die Sonderform im Widerspruch zur Lern- und Unterrichtsforschung
  • Auf viel Kritik stößt, dass Hausübungen über Wochenenden, Feiertage und Ferien künftig nicht mehr verboten sein sollen

Bildungsminister Wiederkehr will AHS-Sonderform für Hochbegabte – Kritik an dreijähriger Unterstufe

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will Gymnasien und Realgymnasien ab Herbst 2027 die Möglichkeit geben, eine AHS-Sonderform für Hochbegabte anzubieten. Diese Form sieht eine Unterstufe von nur drei Jahren und eine besondere Förderung vor. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, sollen außerdem einzelne Elemente der Begabungsförderung künftig allen Schulen offenstehen, etwa das selbstständige Abarbeiten von Arbeitsaufträgen. In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf werde die Grundidee zwar begrüßt, zugleich aber Änderungsbedarf gesehen.

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Bis 2030 soll es laut wirkungsorientierter Folgenabschätzung vier solcher „Allgemeinbildenden höheren Schulen für Hochbegabte“ geben. Nach dem Gesetzesentwurf, dessen Begutachtungsfrist gerade abgelaufen ist, dürfen allerdings auch einzelne Klassen an einem bestehenden Standort eingerichtet werden.

Auch Anpassungen beim Stoff, etwa zusätzliche oder weiterführende Lerninhalte und individuelle Lernziele, sowie Coaching und Mentoring sind vorgesehen.

Die übrigen drei Sonderformen umfassen Angebote für Berufstätige, Schwerpunkte in Musik, Sport oder Englisch sowie ein Werkschulheim mit Handwerksausbildung.

Nach Auffassung des BG/BRG Wieselburg ist eine Verkürzung weder für alle begabten Kinder noch für sämtliche Schulstandorte geeignet. Die Schule selbst hat in ihrer Hochbegabtenklasse von einer dreijährigen auf eine vierjährige Unterstufe gewechselt. Begabung zeige sich nicht immer in allen Fachbereichen, und die sozial-emotionale Entwicklung verlaufe nicht stets parallel zur kognitiven Leistungsfähigkeit.

Das Hochschulkollegium der PH Oberösterreich sieht die geplante Sonderform im Widerspruch zu Erkenntnissen der Lern- und Unterrichtsforschung. Mit dem Modell würde nur ein verschwindend kleiner Teil der Schüler in wenigen Regionen erreicht.

Die Arbeiterkammer möchte die Begabungsförderung breiter aufstellen.

Viele Stellungnahmen begrüßen, dass einzelne Elemente der bisherigen Schulversuche künftig an allen Schulen genutzt werden können. Auf viel Kritik stößt jedoch, dass Arbeitsaufträge und Hausübungen über das Wochenende, an Feiertagen oder in den Ferien künftig nicht mehr verboten sein sollen. Ebenfalls kritisiert wird, dass die Belastbarkeit der Schüler nicht mehr verpflichtend berücksichtigt werden muss, etwa bei Hausübungen in anderen Fächern oder bei Schulveranstaltungen.

Die AHS-Personalvertretung erwartet durch die geplante Lockerung der Anwesenheitsregeln große Auswirkungen auf den Unterricht und das Zusammenleben an einer Schule. Sie verlangt deshalb, Änderungen nur mit Zustimmung von Lehrer-, Eltern- und Schülervertretung zu ermöglichen. Im BÖP befürchtet man zudem, dass Probleme wie Schulangst, depressive Rückzugstendenzen oder Suchtverhalten bei weniger Anwesenheitspflicht erst später auffallen könnten.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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