InstaNews Die Zeitung
Politik

Tübinger Anklagebehörde untersucht Vorwürfe gegen Oberbürgermeister Palmer

Palmer weist die Vorwürfe sexualisierter Belästigung zurück, ruht sein Ehrenamt und führt seine Amtsgeschäfte fort.

Tübinger Anklagebehörde untersucht Vorwürfe gegen Oberbürgermeister PalmerSymbolbild
Foto: liggraphy · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anklagebehörde in Tübingen untersucht Vorwürfe sexualisierter Belästigung gegen Oberbürgermeister Palmer von Amts wegen
  • Eine Strafanzeige einer Person ohne Bezug zu Beteiligten bezieht sich auf Instagram-Texte und den Verdacht eines sexuellen Übergriffs
  • Palmer weist die Vorwürfe als haltlos zurück und will kooperieren, laut Stadt führt er seine Amtsgeschäfte im Rathaus weiter

Gegen ihn waren Vorwürfe sexualisierter Belästigung öffentlich geworden, wie t-online berichtet. Die Anklagebehörde teilte mit, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen untersuchen werde.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat dies stattdessen eine Person getan, die mit keinem Beteiligten in Verbindung steht. Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es weder einen Bezug zum Sachverhalt noch zu den Betroffenen. Die Anzeige bezieht sich auf den Verdacht eines sexuellen Übergriffs.

Brantner wirbt in Vilnius für eine europäische Verteidigungsunion
Auch interessantBrantner wirbt in Vilnius für eine europäische Verteidigungsunion

Inhaltlich befasst sich die Strafanzeige ausschließlich mit Texten, die auf der Plattform Instagram veröffentlicht wurden. Die Deutsche Presse-Agentur konnte bislang keinen Kontakt zu dieser Frau herstellen.

Palmer kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten und alles zu tun, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Die Vorwürfe selbst weise er entschieden zurück.

Palmer bezeichnete die Vorwürfe als haltlos. Sie beträfen sein Privatleben, äußerte er, konkreter wurde er nicht.

Die Stadt Tübingen teilte mit, dass Palmer seinen Amtsgeschäften als Oberbürgermeister weiter nachgehe. Zwar habe er derzeit keine öffentlichen Termine, er halte sich jedoch an seinem Arbeitsplatz im Rathaus auf.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.