Der Bundesrat will die Invalidenversicherung (IV) mit höheren Lohnbeiträgen und einer befristeten Sonderabgabe auf hohen Löhnen sanieren. Wie die Luzerner Zeitung berichtet, hat der Bundesrat am Mittwoch Vorschläge beschlossen, die weiter gehen als erwartet. Die Sonderabgabe hat Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider in den Bundesrat gebracht.
Der Vorstoß fällt in die Zeit eines heftigen Abstimmungskampfs. Gut drei Wochen vor dem Urnengang über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV ist der Ausgang laut Umfragen offen. Die IV ist das zweitgrösste Sozialwerk des Bundes und gibt jährlich 11 Milliarden Franken aus.
Im schlimmsten Fall würde sie wie schon in den 1990er Jahren in die Schuldenwirtschaft zurückfallen. Aus jener Zeit stammen Schulden von 10 Milliarden Franken, die längst hätten abgebaut sein sollen.
Erstens sollen die Lohnbeiträge, die Erwerbstätige und Arbeitgeber bezahlen, um 0,2 Prozentpunkte steigen. Der Grossteil davon bliebe letztlich bei den Angestellten, in Form geringerer verfügbarer Einkommen. Zweitens soll eine Sonderabgabe für Personen mit hohen Einkommen erhoben werden. Sie betrüge 0,6 Prozent des Lohns, der 181'400 Franken im Jahr übersteigt, und brächte der IV 250 Millionen Franken im Jahr.
Eine solche „Reichensteuer“ wäre im Bereich der Sozialversicherungen ungewöhnlich. Bei der IV sind sie nach oben offen, die Zusatzabgabe käme also zu den ordentlichen Beiträgen hinzu. Dass sie im bürgerlich dominierten Bundesrat eine Mehrheit fand, hingegen schon. Aus bürgerlichen Departementen soll es Widerstand gegeben haben. Mangels tragfähiger Alternativen habe sich Baume-Schneider schliesslich durchgesetzt.
Die Befristung hat nach Darstellung der Zeitung zur Mehrheit beigetragen. Die Befristung wäre gesetzlich verankert. Eine Verlängerung würde eine erneute Gesetzesänderung durch das Parlament erfordern, wogegen ein Referendum möglich wäre. November abstimmt.
Die geplanten Sparmassnahmen fallen im Vergleich bescheiden aus. Der grösste Eingriff betrifft die ganze IV-Rente: Bisher wird sie ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent gewährt, künftig erst ab 80 Prozent. Die Vorlage trägt weiterhin den Namen „Integrationsreform“. Ziel sei es, die Zahl der Neurenten junger Erwachsener zu senken, unter anderem mit einer neuen „Integrationsleistung“. Bis Februar geht sie nun in die Vernehmlassung.
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