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Angehörige klagen nach tödlichem Gebäudeeinsturz in Noto auf 215 Millionen Yen

Ein Mann verklagt in Tokio die Regierung und den Eigentümer eines Gebäudes in Wajima, das beim Erdbeben von 2024 einstürzte und seine Frau und Tochter tötete. Er verlangt etwa 215 Millionen Yen Schadenersatz.

Angehörige klagen nach tödlichem Gebäudeeinsturz in Noto auf 215 Millionen YenSymbolbild
Foto: Mikhail Nilov · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann klagt beim Bezirksgericht Tokio auf rund 215 Millionen Yen Schadenersatz gegen Regierung und Gebäudeeigentümer
  • Beim Einsturz des Gebäudes in Wajima starben seine Frau und seine 19-jährige Tochter nach dem Erdbeben vom 1. Januar 2024
  • Ein Expertengremium nannte schwache Gründungspfähle als Ursache, der Kläger wirft der Regierung unzureichende Aufsicht vor

Ein Mann, dessen Frau und Tochter beim Einsturz eines Gebäudes im Erdbeben auf der Halbinsel Noto im Jahr 2024 getötet wurden, hat am Donnerstag Klage gegen die Regierung und den Eigentümer des Gebäudes eingereicht. Wie The Japan Times berichtete, fordert er etwa 215 Millionen Yen, entsprechend 1,36 Millionen Dollar, an Schadenersatz. Die Klage wurde beim Bezirksgericht Tokio eingereicht.

Der Kläger heißt Kenji K. Zum Zeitpunkt des Erdbebens betrieb er ein Izakaya-Restaurant neben dem Gebäude in Wajima in der Präfektur Ishikawa. Er ist 58 Jahre alt. Er wirft der Regierung vor, die lokalen Behörden nicht ausreichend angeleitet und beaufsichtigt zu haben, was zum Einsturz beigetragen habe.

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Das siebenstöckige Stahlbetongebäude war 1975 fertiggestellt worden. Nach einem Erdbeben der Stärke 7 am 1. Januar 2024 kippte es seitlich von seinem Fundament. Dabei stürzte es auf das Wohnhaus und das Restaurant des Klägers. Seine Frau Yukari K., 48 Jahre alt, und seine älteste Tochter Jura K., 19 Jahre alt, kamen ums Leben.

Die Klägerseite argumentiert, die Regierung habe den Schwerpunkt auf die Kosten der Nachrüstung von Gebäuden gelegt und die verpflichtenden seismischen Prüfungen auf große Gebäude beschränkt. Das eingestürzte Gebäude sei von dieser Pflicht nicht erfasst gewesen. Auch Prüfungen der Tragfähigkeit der Pfähle, die das Gebäude trugen, seien nicht vorgeschrieben gewesen.

Der Kläger meint weiter, bei einer ordnungsgemäßen Anweisung der Regierung hätten die lokalen Behörden das Gebäude verstärken oder dessen Nutzung untersagen können. Den Eigentümer, das Unternehmen Goshimaya mit Sitz in Wajima, wirft die Klage fehlende grundlegende Sicherheitsmerkmale vor. Die Pfähle seien nicht durch Bewehrungsstahl mit dem Fundament verbunden gewesen.

Ein vom Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus eingesetztes Expertengremium legte im Dezember des vergangenen Jahres seinen Abschlussbericht vor. Es kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Faktoren zum Einsturz beitrugen. Dazu zählten eine ungleichmäßige Anordnung der Säulen, die die Last auf bestimmte Pfähle konzentrierte, weicher Untergrund sowie schwache Pfähle, die vor der Einführung der heutigen Sicherheitsstandards gebaut worden waren. Nach Angaben des Berichts war es der erste bekannte Fall in Japan, bei dem ein Gebäude wegen Schäden an seinen Gründungspfählen einstürzte.

Die Regierung und Goshimaya lehnten einen Kommentar zur Klage ab. Kenji K. sagte nach der Einreichung, er könne nicht den Gedanken abschütteln, dass seine Frau und seine Tochter noch am Leben wären, wenn das Nachbargebäude nicht eingestürzt wäre. Er forderte die Beklagten auf, die Tragweite dessen zu begreifen, was geschehen sei.

Kenji K. hat das Izakaya, das er zuvor mit seiner Frau in Wajima betrieben hatte, in Kawasaki in der Präfektur Kanagawa neu aufgebaut. Dort sagte er, er müsse mit der Last leben, die beiden nicht hätte retten zu können.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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