Der Anwalt der US-Notenbankgouverneurin Lisa Cook hat den jüngsten Versuch von Präsident Donald Trump kritisiert, sie aus dem Amt zu entfernen. Abbe Lowell bezweifle, dass die Untersuchung des Weißen Hauses zu Vorwürfen des Hypothekenbetrugs eine faire Anhörung ermöglichen könne, berichtete Hindustan Times World.
Lowell wandte sich am Dienstag in einem Schreiben an das Weiße Haus. Er stellte die Unparteilichkeit des dreiköpfigen Ausschusses infrage, der die Vorwürfe gegen Cook prüfen soll. Außerdem kritisierte er zusätzliche, nicht näher bezeichnete Anschuldigungen sowie einen fehlenden klaren Zeitplan für die Offenlegung der Beweise.
Zu den Ausschussmitgliedern gehört der Wirtschaftsberater des Weißen Hauses, Kevin Hassett. Er habe Cook zuvor aufgefordert, ihr Amt vorübergehend ruhen zu lassen, und erklärt, Trump habe Gründe für ihre Entlassung, schrieb Lowell. Die geplanten Bedingungen der Anhörung würden nach Ansicht des Anwalts zudem die Tradition der Unabhängigkeit der Federal Reserve nicht respektieren.
Cook kann an der für den 5. November angesetzten Anhörung nicht teilnehmen, weil sie an diesem Tag in Europa an Treffen zur Finanz- und Geldpolitik beteiligt sein wird. Nach Angaben Lowells könnte sie frühestens nach der für den 8. und 9. Dezember geplanten Sitzung der Federal Reserve an einer Anhörung teilnehmen. Das Weiße Haus hat bislang nicht bestätigt, ob der Termin verschoben wird.
Trump hatte erstmals 2025 versucht, Cook zu entlassen. Er berief sich dabei auf den Vorwurf, sie habe auf Hypothekenanträgen falsche Angaben gemacht. Cook weist die Vorwürfe zurück und klagt gegen ihre Entlassung. Trump hat zudem wiederholt die Zentralbank wegen der Zinssätze kritisiert und ihr vorgeworfen, diese aus politischen Gründen nicht gesenkt zu haben.
Der Oberste Gerichtshof der USA hatte Trump zuvor daran gehindert, Cook nach eigenem Ermessen zu entlassen. Nach der Entscheidung muss ein Gouverneur der Federal Reserve angemessene Verfahrensrechte erhalten. Eine Entlassung bleibt demnach möglich, wenn die Regierung ein faires Verfahren einhält und ausreichende Gründe nachweist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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