InstaNews Die Zeitung
Wirtschaft

US-Importeur klagt gegen Trumps 50-Prozent-Zölle auf kanadische Waren

Die Klage stützt sich auf ein Gesetz aus der Zeit der Weltwirtschaftskrise.

US-Importeur klagt gegen Trumps 50-Prozent-Zölle auf kanadische WarenSymbolbild
Foto: Simon R. Minshall · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lebensmittelimporteur Gellert Global Group klagt in New York gegen Trumps 50-Prozent-Zölle auf kanadische Waren
  • Gellert zahlte zwischen 16. September und 11. Oktober über 520.000 Dollar Zölle und bestreitet Trumps Befugnis ohne Kongress
  • Kern der Klage ist Abschnitt 338 des Smoot-Hawley-Gesetzes von 1930, das laut Klage bis zu Trumps Vorgehen nie angewandt wurde

Ein US-Lebensmittelimporteur verklagt Präsident Donald Trump wegen seiner 50-prozentigen Zölle auf kanadische Waren. Nach Darstellung des Unternehmens fehlt dem Präsidenten die rechtliche Befugnis, so weitreichende Zölle ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Das berichtete Al Jazeera English.

Die Gellert Global Group mit Sitz in New Jersey, die kanadischen Käse importiert, reichte die Klage am Dienstag beim US-Handelsgericht für internationale Angelegenheiten in New York ein. Das Unternehmen gibt an, dass die Zölle seine Kosten in die Höhe treiben und seine Beziehungen zu Lieferanten auf beiden Seiten der Grenze stören. Laut der Klageschrift zahlte Gellert zwischen dem 16. September und dem 11. Oktober mehr als 520.000 Dollar an Zöllen.

Musk prüft Fusion von SpaceX und Tesla
Auch interessantMusk prüft Fusion von SpaceX und Tesla

Thomas Gellert, Mitgeschäftsführer des Unternehmens, erklärte in einer Pressemitteilung, das Unternehmen habe über Generationen Vertrauensbeziehungen zu Lieferanten, Kunden und Partnern in der Lebensmittelbranche aufgebaut. Diese Beziehungen würden durch die Zölle über Nacht gestört. Die Abgaben erzeugten zudem Kosten und Unsicherheit, die sich durch die gesamte Lieferkette zögen.

Die Klage richtet sich gegen Trumps Entscheidung, ein Gesetz aus der Zeit der Weltwirtschaftskrise zu nutzen, um Zölle auf eine breite Palette kanadischer Produkte zu verhängen. Betroffen sind unter anderem Milchprodukte, Möbel, Kleidung und Wein.

Trump hatte die 50-prozentigen Zölle im Sommer erstmals verhängt. Er warf Kanada vor, amerikanische Autos, Alkohol und Milchprodukte zu diskriminieren. Im September weitete er die Maßnahmen aus und nahm weitere Produkte auf. Als Begründung nannte er kanadische Vergeltungszölle.

Nach Ansicht der Kläger findet das Gesetz auf die kanadischen Maßnahmen, die die Regierung Trump als diskriminierend bezeichnet, keine Anwendung. Zwei davon seien als Reaktion auf die eigenen Zölle des Präsidenten entstanden. Die dritte betreffe die kanadische Milchpolitik, die im Rahmen des Abkommens USMCA geregelt sei. Die Klage stellt außerdem infrage, warum kanadischer Käse wegen Streitigkeiten über Alkohol und Autos besteuert wird.

Im Mittelpunkt steht Abschnitt 338 des Smoot-Hawley Tariff Act von 1930. Er erlaubt dem Präsidenten, Zölle von bis zu 50 Prozent auf Importe aus Ländern zu erheben, die amerikanische Unternehmen diskriminieren. Diese Vorschrift wurde laut Klage nie angewandt, bis Trump sie in diesem Jahr heranzog.

Die Kläger argumentieren, dass spätere Gesetze des Kongresses den älteren Abschnitt überlagern. Als Beispiel nennen sie Abschnitt 301 des Trade Act von 1974. Dieser verlange Untersuchungen, öffentliche Stellungnahmen und weitere Schutzmechanismen, die die Regierung nach Auffassung von Gellert umgangen habe. Jeffrey Schwab, leitender Rechtsberater und Prozessdirektor des Liberty Justice Center, erklärte, die Regierung könne sich diesen Schutzrechten nicht entziehen, indem sie zu einem Gesetz von 1930 greife, das kein Präsident je zur Verhängung eines Zolls genutzt habe.

Selbst wenn Trump das ältere Gesetz anwenden dürfte, habe er dessen Voraussetzungen nicht erfüllt, heißt es in der Klage. Dazu gehöre eine Wartezeit von 30 Tagen, bevor Zölle auf neu aufgenommene Produkte erhoben werden dürfen. Laut Klage begann die Regierung im September jedoch schon nach sieben Tagen, Zölle auf Käse zu erheben.

Gellert verlangt vom Gericht, die Zölle für rechtswidrig zu erklären, ihre Erhebung zu stoppen und Rückzahlungen mit Zinsen für betroffene Importeure anzuordnen. Der Fall ist laut Al Jazeera English die vierte große rechtliche Anfechtung von Trumps Zöllen. Im Februar hatte der Oberste Gerichtshof der USA den Großteil der Zölle aus dem Jahr 2025 aufgehoben. Ein Handelsgericht erklärte später einen vorübergehenden globalen Zoll von 10 Prozent für rechtswidrig. Eine weitere Klage gegen Zölle, die wegen angeblicher Zwangsarbeit im internationalen Handel verhängt wurden, ist noch anhängig.

Das Weiße Haus hat laut Reuters auf eine Anfrage zur Stellungnahme nicht sofort reagiert.

InstaNews hatte am 19. Oktober über Trumps Verteidigung von Ausnahmen bei den Russland-Sanktionen berichtet.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.