Das St. Galler Kantonsgericht hat einen heute 48-jährigen Belarussen in einem von drei Fällen des Verschwindenlassens schuldig gesprochen. Wie SRF News berichtet, verhängte das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. In den beiden übrigen Fällen sprach es den Mann frei.
Der Tatbestand des Verschwindenlassens ist in der Schweiz und weltweit kaum je angewendet worden, das macht den Prozess ungewöhnlich.
Ende der 1990er-Jahre gingen in Belarus Menschen gegen die Herrschaft Lukaschenkos auf die Straße. 1999 verschwanden drei Oppositionelle spurlos, darunter der frühere Innenminister Juri Sacharenko.
Darin trat ein Mann auf und behauptete, er habe damals zu jener Spezialeinheit gehört, die die Oppositionellen getötet habe.
Dass der Fall in St. Gallen verhandelt wird, hängt mit einer UNO-Konvention zusammen.
Gallen auf. Gemeinsam mit Angehörigen der Opfer erstatteten sie Anzeige. Vor viereinhalb Jahren erhob die St. Galler Staatsanwaltschaft Anklage. Das Kreisgericht Rorschach sprach den Angeklagten in erster Instanz aus Mangel an Beweisen frei.
In einem der Fälle wurde das erstinstanzliche Urteil nicht weitergezogen, der Freispruch des Kreisgerichts bleibe daher bestehen.
Er sei davon ausgegangen, dass der Einsatz lediglich dazu diene, die Oppositionellen einzuschüchtern und danach wieder freizulassen. Im dritten Fall habe der Angeklagte aufgrund seiner Erfahrung gewusst, was bei diesen Einsätzen geschah. Deshalb sei er hier schuldig gesprochen worden.
Der Verurteilte habe jedoch umfassend gestanden und sich kooperativ gezeigt. Unter anderem habe er sich mit einer Angehörigen zu einer Aussprache getroffen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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