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Verteidiger erheben nach Tod von Henry A. Vorwürfe gegen Oberlandesgericht

Der Angeklagte Henry A. ist im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Antifa Ost“ nach mehreren Suizidversuchen gestorben. Seine Verteidiger werfen dem Oberlandesgericht Dresden vor, ihn unwürdig behandelt zu haben.

Verteidiger erheben nach Tod von Henry A. Vorwürfe gegen OberlandesgerichtSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Henry A. ist im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche „Antifa Ost“-Mitglieder gestorben, nach Suizidversuchen seit Mitte August im Koma
  • Verteidiger werfen dem Oberlandesgericht Verletzung der Fürsorgepflicht vor, der Arzt hatte von der Fahrt nach Dresden abgeraten
  • Laut Verteidigung versuchte Henry A. drei Tage später erneut, sich das Leben zu nehmen, und überlebte mit schweren Folgeschäden

Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Antifa Ost“ ist der Angeklagte Henry A. gestorben. Der 38-Jährige aus Leipzig lag nach übereinstimmenden Berichten von MDR und taz seit Mitte August nach mehreren Suizidversuchen im Koma. Wie die WELT berichtet, erheben seine Anwälte nun schwere Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht Dresden.

Drei Tage später soll er nach Darstellung seiner Verteidigung zum wiederholten Mal versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Den Versuch überlebte er, allerdings mit schweren Folgeschäden.

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Rechtsanwalt Felix Isensee wirft dem Gericht vor, eine Fürsorgepflicht missachtet zu haben, die einem Angeklagten in einem Strafverfahren zustehe. Das hatte Isensee gegenüber der taz erklärt.

Zuvor hatte es unterschiedliche medizinische Einschätzungen gegeben. Nach Darstellung der Verteidigung habe der behandelnde Arzt von A. von der Fahrt nach Dresden abgeraten. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger habe ihn dagegen für verhandlungsfähig gehalten.

Im Bericht des MDR wird zudem eine weitere Anwältin aus dem juristischen Team um A. zitiert.

Ihnen werden Angriffe auf Neonazis vorgeworfen. Neben Attacken in Budapest legt die Anklage ihnen auch Taten in Deutschland zur Last. Die Staatsanwaltschaft wirft Henry A.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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