Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Antifa Ost“ ist der Angeklagte Henry A. gestorben. Der 38-Jährige aus Leipzig lag nach übereinstimmenden Berichten von MDR und taz seit Mitte August nach mehreren Suizidversuchen im Koma. Wie die WELT berichtet, erheben seine Anwälte nun schwere Vorwürfe gegen das Oberlandesgericht Dresden.
Drei Tage später soll er nach Darstellung seiner Verteidigung zum wiederholten Mal versucht haben, sich das Leben zu nehmen. Den Versuch überlebte er, allerdings mit schweren Folgeschäden.
Rechtsanwalt Felix Isensee wirft dem Gericht vor, eine Fürsorgepflicht missachtet zu haben, die einem Angeklagten in einem Strafverfahren zustehe. Das hatte Isensee gegenüber der taz erklärt.
Zuvor hatte es unterschiedliche medizinische Einschätzungen gegeben. Nach Darstellung der Verteidigung habe der behandelnde Arzt von A. von der Fahrt nach Dresden abgeraten. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger habe ihn dagegen für verhandlungsfähig gehalten.
Im Bericht des MDR wird zudem eine weitere Anwältin aus dem juristischen Team um A. zitiert.
Ihnen werden Angriffe auf Neonazis vorgeworfen. Neben Attacken in Budapest legt die Anklage ihnen auch Taten in Deutschland zur Last. Die Staatsanwaltschaft wirft Henry A.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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