Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen gegen ein Elternpaar abgeschlossen und Anklage erhoben. Wie die Kleine Zeitung berichtet, wirft die Behörde dem Mann (35) und der Frau (40) vor, ihre siebenjährige Tochter über lange Zeit nicht ausreichend ernährt zu haben. Die Staatsanwaltschaft teilte dies in einer Aussendung mit. Der Fall wird am Landesgericht Innsbruck aufgearbeitet.
Nach Darstellung der Ermittler soll das Mädchen durch die unzureichende Ernährung bis auf ein Körpergewicht von elf Kilogramm abgemagert sein. Die Misshandlungen und Vernachlässigungen hätten einen akut lebensgefährlichen Zustand zur Folge gehabt.
Auch die Hautinfektionen des Kindes sollen die Eltern nicht angemessen versorgt haben. Dadurch seien exzessive, entzündliche Hautveränderungen an mehreren Körperstellen entstanden, außerdem eine beginnende Sepsis. Gutachter zufolge litt die Siebenjährige unter extremen Schmerzen. Zudem sollen die Eltern nicht genug dafür getan haben, die Geh- und Bewegungsfähigkeit ihrer Tochter zu erhalten. Die großen Gelenke seien dadurch in Beugestellung fixiert worden.
Schon 2023 musste die Siebenjährige deswegen mehrmals stationär behandelt werden. Danach meldete sich die Mutter nur noch telefonisch bei der Hausärztin und gab an, der Zustand bessere sich tendenziell.
Den Ermittlungsergebnissen zufolge verschlechterte sich der Zustand jedoch deutlich. Es konnte weder sitzen noch stehen, und wegen der Schmerzen vertrug es keine Kleidung mehr. Auch Nahrung nahm es kaum noch auf.
Auf dringendes Drängen der Hausärztin brachten die Eltern die Tochter am 28. April in die Kinderklinik nach Innsbruck. Das Kind lag in einem Kinderwagen, der mit einer Decke überzogen war, und befand sich in einem völlig verwahrlosten, lebensbedrohlichen Zustand. Es wurde umgehend auf der Kinderintensivstation aufgenommen.
In der Folge wurde über beide Untersuchungshaft verhängt.
Die Angeklagten bestreiten den Tatvorwurf. Da die Anklage noch nicht rechtswirksam ist, steht auch noch kein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht fest.
Das Mädchen ist mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr, sein Gesundheitszustand hat sich gebessert.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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