Der japanische Elektromotorenhersteller Nidec will seinen Gründer Shigenobu Nagamori und acht weitere frühere Führungskräfte auf Schadenersatz verklagen. Das kündigte das Unternehmen am Dienstag an, wie The Japan Times berichtete. Hintergrund sind mutmaßliche Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung, die die Börsennotierung des Konzerns gefährden.
Neben Nagamori sollen der frühere Vorsitzende Hiroshi Kobe sowie die früheren Vorstandschefs Mitsuya Kishida und Jun Seki verklagt werden. Seki ist laut Bericht heute Chief Strategy Officer für Elektrofahrzeuge beim taiwanischen Konzern Foxconn. Die Klage richtet sich außerdem gegen zwei weitere frühere Direktoren, zwei frühere Rechnungsprüfer und einen früheren Finanzchef.
Die Tokyo Stock Exchange hatte Nidec im Oktober 2025 auf die Liste „special alert“ gesetzt und dem Unternehmen ein Jahr gegeben, seine internen Kontrollen zu verbessern. Andernfalls droht der Ausschluss von der Börse. Die Maßnahme folgte auf Offenlegungen von Nidec selbst, in denen das Unternehmen Bedenken wegen unangemessener Buchungspraktiken bei einigen Konzerngesellschaften mitgeteilt hatte.
Ein Bericht eines von Nidec eingesetzten Ausschusses externer Anwälte, der in diesem Monat veröffentlicht wurde, stellt fest, dass Nagamori seine Aufsichtspflichten verletzt habe. Er habe die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten weder dem Verwaltungsrat noch den Prüfern gemeldet und keine notwendigen Untersuchungen veranlasst.
Nidec erklärte in einer Mitteilung, die Höhe der Entschädigung werde noch ermittelt. Die Klage werde eingereicht, sobald das Unternehmen dazu bereit sei. Ein Sprecher sagte, Nidec könne keine Kontaktdaten von Nagamori, Kobe und Kishida nennen, da diese das Unternehmen verlassen hätten.
Die Nagamori-Stiftung, deren Präsident Nagamori ist, und die Kyoto University of Advanced Science, bei der er als Vorsitzender geführt wird, reagierten zunächst nicht auf Anfragen zur Stellungnahme. Kobe und Kishida waren zunächst nicht erreichbar. Foxconn antwortete nicht sofort auf die Frage, ob Seki oder das Unternehmen sich zur Klage äußern wolle.
Der Wirtschaftsprüfer PwC Japan hatte im vergangenen Monat darauf verzichtet, ein Prüfurteil zu den Abschlüssen von Nidec für das im März 2026 endende Geschäftsjahr abzugeben. Zur Begründung hieß es, man habe nicht genügend Nachweise erlangen können.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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