Das Bundesfinanzministerium will einen Fehler im Tabaksteuergesetz korrigieren und damit rechtliche Unsicherheiten ausräumen, wie Spiegel Online berichtet. Nach Angaben aus Ministeriumskreisen soll dafür eine Rechtsänderung auf den Weg gebracht werden. Eine Berichtigung könnte noch im November im Bundesgesetzblatt erscheinen.
Hintergrund ist eine Änderung des Tabaksteuergesetzes, die vergangene Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Vorgesehen war jedoch, dass die höheren Steuersätze erst mit dem neuen Jahr gelten. Genau diese Klarstellung soll nun nachgeholt werden, sodass die höheren Sätze erst zum 1. Januar 2027 greifen.
Unmittelbar nachdem der Fehler bekannt geworden war, seien Vorgespräche über ein Berichtigungsverfahren geführt worden, heißt es aus Ministeriumskreisen. Man habe das Verfahren angestoßen. Auch die Generalzolldirektion, zuständig für die Verwaltung der Steuer, wurde unterrichtet.
Sie soll an das Finanzausgleichsgesetz angehängt werden. Anschließend soll das Gesetz zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Trotz des Fehlers könnten die Hersteller nach Ministeriumsangaben weiter ausliefern. Für Raucher dürfte sich laut Branchenbeobachtern durch den Fehler und die Korrektur nichts verändern.
Derzeit liegt der Preis einer 20er-Packung im Schnitt bei rund acht Euro, 2030 könnte sie knapp zwölf Euro kosten. Davon verspricht sich der Bund zusätzliche Milliardeneinnahmen und einen stärkeren Gesundheitsschutz.
Zugleich warnt die Industrie vor Schwarzhandel und Jobabbau, wie Spiegel Online ebenfalls meldet.
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