Der Familiennachzug für Flüchtlinge kommt wieder in Gang, allerdings nur schrittweise, wie die Salzburger Nachrichten berichten. Der Stopp ist damit nahezu beendet, die Zahlen, die das Innenministerium als Quotenplätze vorschlägt, fallen jedoch niedrig aus. Laut einem Begutachtungsentwurf zur Niederlassungsverordnung, der der APA vorliegt, sind heuer ebenso wie im kommenden Jahr 314 entsprechende Aufenthaltstitel vorgesehen.
Die Regelung lief Mitte des Jahres aus, doch fehlte bisher jene Quote, über die der Familiennachzug künftig geregelt werden soll. Mit dem Begutachtungsentwurf liegt nun die Grundlage für eine Kontingentierung vor, die rechtlich nicht unumstritten ist. Die Bundesländer und weitere Stellen haben vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
Die Niederlassungsverordnung regelt seit vielen Jahren den Zuzug von Personen, die weder einen Flüchtlingsstatus besitzen noch zum begünstigten Personenkreis aus dem EU- bzw. EWR-Raum gehören. Die Quote ist sowohl für heuer als auch für das kommende Jahr jeweils mit 5.860 Aufenthaltstiteln gedeckelt. Das liegt etwas über der noch geltenden Quote für 2025. Neu hinzu kommen die Familienzusammengehörigen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten.
Wie niedrig das Kontingent für diese Gruppe ausfällt, zeigt ein Vergleich. Den 314 Plätzen stehen heuer allein in Oberösterreich 650 Plätze für Angehörige von Drittstaatsangehörigen gegenüber, etwa für den Ehepartner eines Dienstnehmers aus dem Kosovo oder aus Bosnien.
In Bundesländern, in denen die FPÖ mitregiert, fällt die Zahl besonders gering aus: Für Oberösterreich sind 20 Plätze vorgesehen, für Salzburg 21, für Vorarlberg 22 und für die Steiermark 23. Niederösterreich kommt auf immerhin 37 Plätze, das Burgenland, das kleinste Bundesland, auf 41.
Kommentare (0)